§ 5 ZLPV (weggefallen)

Zivilluftfahrt-Personalverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2009 bis 31.12.9999
§ 5 ZLPV seit 31.12.2008 weggefallen. Anträge auf Ausstellung von Ausweisen.Paragraph 5, Anträge auf Ausstellung von Ausweisen.

  1. (1)Absatz eins,Anträge auf Ausstellung von Ausweisen im Sinne des § 1 Abs. 1 sind unter Verwendung der von der zuständigen Behörde aufzulegenden Formulare einzubringen. Diesen Anträgen sind anzuschließen:Anträge auf Ausstellung von Ausweisen im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, sind unter Verwendung der von der zuständigen Behörde aufzulegenden Formulare einzubringen. Diesen Anträgen sind anzuschließen:
    1. 1.Ziffer einseine Geburtsurkunde in Urschrift oder beglaubigter Abschrift,
    2. 2.Ziffer 2ein Nachweis der Staatsbürgerschaft,
    3. 3.Ziffer 3bei nichteigenberechtigten Personen eine Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters,
    4. 4.Ziffer 4zwei Lichtbilder (Gleichstücke, Größe zirka 3,5 x 4 cm, Brustbilder, Hochformat), welche die ohne Kopfbedeckung abgebildete Person einwandfrei als jene, für die der Ausweis ausgestellt werden soll, erkennen lassen.
  2. (2)Absatz 2,Wer sich um die Ausstellung eines Zivilluftfahrerscheines bewirbt, hat eine Bestätigung einer Zivilluftfahrerschule über die durchgeführte Ausbildung beizubringen.

Stand vor dem 31.12.2008

In Kraft vom 15.09.2004 bis 31.12.2008
§ 5 ZLPV seit 31.12.2008 weggefallen. Anträge auf Ausstellung von Ausweisen.Paragraph 5, Anträge auf Ausstellung von Ausweisen.

  1. (1)Absatz eins,Anträge auf Ausstellung von Ausweisen im Sinne des § 1 Abs. 1 sind unter Verwendung der von der zuständigen Behörde aufzulegenden Formulare einzubringen. Diesen Anträgen sind anzuschließen:Anträge auf Ausstellung von Ausweisen im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, sind unter Verwendung der von der zuständigen Behörde aufzulegenden Formulare einzubringen. Diesen Anträgen sind anzuschließen:
    1. 1.Ziffer einseine Geburtsurkunde in Urschrift oder beglaubigter Abschrift,
    2. 2.Ziffer 2ein Nachweis der Staatsbürgerschaft,
    3. 3.Ziffer 3bei nichteigenberechtigten Personen eine Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters,
    4. 4.Ziffer 4zwei Lichtbilder (Gleichstücke, Größe zirka 3,5 x 4 cm, Brustbilder, Hochformat), welche die ohne Kopfbedeckung abgebildete Person einwandfrei als jene, für die der Ausweis ausgestellt werden soll, erkennen lassen.
  2. (2)Absatz 2,Wer sich um die Ausstellung eines Zivilluftfahrerscheines bewirbt, hat eine Bestätigung einer Zivilluftfahrerschule über die durchgeführte Ausbildung beizubringen.

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