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§ 67 ZLPV seit 31.12.2008 weggefallen. Inhalt der theoretischen Prüfung (§ 18) für Privat-Hubschrauberpiloten sind die folgenden Gegenstände in dem Umfang, wie sie für Privat-Hubschrauberpiloten von Bedeutung sind: Paragraph 67, Inhalt der theoretischen Prüfung (Paragraph 18,) für Privat-Hubschrauberpiloten sind die folgenden Gegenstände in dem Umfang, wie sie für Privat-Hubschrauberpiloten von Bedeutung sind:
§ 67 ZLPV seit 31.12.2008 weggefallen. Inhalt der theoretischen Prüfung (§ 18) für Privat-Hubschrauberpiloten sind die folgenden Gegenstände in dem Umfang, wie sie für Privat-Hubschrauberpiloten von Bedeutung sind: Paragraph 67, Inhalt der theoretischen Prüfung (Paragraph 18,) für Privat-Hubschrauberpiloten sind die folgenden Gegenstände in dem Umfang, wie sie für Privat-Hubschrauberpiloten von Bedeutung sind: