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Legende:
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eines Freiballonfahrerscheines.
Der Bewerber um einen Freiballonfahrerschein hat außer den in § 88 angeführten Voraussetzungen nachzuweisen, daß er nach Ablegung der Prüfung einen Alleinflug über Land in der Dauer von wenigstens zwei Stunden ausgeführt hat. Der Bewerber um einen Freiballonfahrerschein hat außer den in Paragraph 88, angeführten Voraussetzungen nachzuweisen, daß er nach Ablegung der Prüfung einen Alleinflug über Land in der Dauer von wenigstens zwei Stunden ausgeführt hat.
eines Freiballonfahrerscheines.
Der Bewerber um einen Freiballonfahrerschein hat außer den in § 88 angeführten Voraussetzungen nachzuweisen, daß er nach Ablegung der Prüfung einen Alleinflug über Land in der Dauer von wenigstens zwei Stunden ausgeführt hat. Der Bewerber um einen Freiballonfahrerschein hat außer den in Paragraph 88, angeführten Voraussetzungen nachzuweisen, daß er nach Ablegung der Prüfung einen Alleinflug über Land in der Dauer von wenigstens zwei Stunden ausgeführt hat.