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§ 111c ZLPV seit 31.12.2008 weggefallen. Gegenstände der theoretischen Prüfung (§ 18) für Piloten von Hänge- beziehungsweise Paragleitern sind insbesondere: Paragraph 111 c, Gegenstände der theoretischen Prüfung (Paragraph 18,) für Piloten von Hänge- beziehungsweise Paragleitern sind insbesondere:
§ 111c ZLPV seit 31.12.2008 weggefallen. Gegenstände der theoretischen Prüfung (§ 18) für Piloten von Hänge- beziehungsweise Paragleitern sind insbesondere: Paragraph 111 c, Gegenstände der theoretischen Prüfung (Paragraph 18,) für Piloten von Hänge- beziehungsweise Paragleitern sind insbesondere: