§ 148 ZLPV (weggefallen)

Zivilluftfahrt-Personalverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2009 bis 31.12.9999
§ 148 ZLPV seit 31.12.2008 weggefallen. Bewerbung um einen LuftfahrzeugwartscheinParagraph 148, Bewerbung um einen Luftfahrzeugwartschein

I. Klasse.römisch eins. Klasse.

Wer sich um einen Luftfahrzeugwartschein I. Klasse bewirbt muß nachweisen, daß er Wer sich um einen Luftfahrzeugwartschein römisch eins. Klasse bewirbt muß nachweisen, daß er

  1. a)Litera aeinen gültigen Luftfahrzeugwartschein besitzt und
  2. b)Litera beine mindestens fünfjährige Praxis in der Wartung von Luftfahrzeugen hat. Bei Absolventen einer technischen Hochschule genügt eine einjährige Praxis.

Stand vor dem 31.12.2008

In Kraft vom 16.10.1958 bis 31.12.2008
§ 148 ZLPV seit 31.12.2008 weggefallen. Bewerbung um einen LuftfahrzeugwartscheinParagraph 148, Bewerbung um einen Luftfahrzeugwartschein

I. Klasse.römisch eins. Klasse.

Wer sich um einen Luftfahrzeugwartschein I. Klasse bewirbt muß nachweisen, daß er Wer sich um einen Luftfahrzeugwartschein römisch eins. Klasse bewirbt muß nachweisen, daß er

  1. a)Litera aeinen gültigen Luftfahrzeugwartschein besitzt und
  2. b)Litera beine mindestens fünfjährige Praxis in der Wartung von Luftfahrzeugen hat. Bei Absolventen einer technischen Hochschule genügt eine einjährige Praxis.

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