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Legende:
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Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 159a ZLPV seit 31.12.2008 weggefallen. (1) Zuständige Behörde ist, sofern nichts anderes bestimmt ist, die Austro Control GmbH.Paragraph 159 a, (1) Zuständige Behörde ist, sofern nichts anderes bestimmt ist, die Austro Control GmbH.
§ 159a ZLPV seit 31.12.2008 weggefallen. (1) Zuständige Behörde ist, sofern nichts anderes bestimmt ist, die Austro Control GmbH.Paragraph 159 a, (1) Zuständige Behörde ist, sofern nichts anderes bestimmt ist, die Austro Control GmbH.