§ 163 ZLPV (weggefallen)

Zivilluftfahrt-Personalverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2009 bis 31.12.9999
§ 163 ZLPV seit 31.12.2008 weggefallen. Weiterverwendung bisher geführter Flugbücher.Paragraph 163, Weiterverwendung bisher geführter Flugbücher.

Bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geführte Flugbücher dürfen bis 30. Juni 1959 weiterverwendet werden.

Stand vor dem 31.12.2008

In Kraft vom 16.10.1958 bis 31.12.2008
§ 163 ZLPV seit 31.12.2008 weggefallen. Weiterverwendung bisher geführter Flugbücher.Paragraph 163, Weiterverwendung bisher geführter Flugbücher.

Bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geführte Flugbücher dürfen bis 30. Juni 1959 weiterverwendet werden.

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