§ 14b PatV-EG Übersetzung der europäischen Patentschrift

Patentverträge-Einführungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2023 bis 01.01.9000

Wird der Antrag des Inhabers eines europäischen Patentes auf einheitliche Wirkung zurückgewiesen, beginnt die im § 5 vorgesehene dreimonatige Frist zur Vorlage der Übersetzung mit dem Tag zu laufen, Wird der Antrag des Inhabers eines europäischen Patentes auf einheitliche Wirkung zurückgewiesen, beginnt die im Paragraph 5, vorgesehene dreimonatige Frist zur Vorlage der Übersetzung mit dem Tag zu laufen,

  1. 1.Ziffer einsan dem die Entscheidung des Europäischen Patentamtes oder
  2. 2.Ziffer 2bei einer Klage nach Art. 32 Abs. 1 lit. i des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht, BGBl. III Nr. 13/2022, an dem die Entscheidung des Einheitlichen Patentgerichtesbei einer Klage nach Artikel 32, Absatz eins, Litera i, des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 13 aus 2022,, an dem die Entscheidung des Einheitlichen Patentgerichtes

Rechtskraft erlangt.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2023 bis 01.01.9000

Wird der Antrag des Inhabers eines europäischen Patentes auf einheitliche Wirkung zurückgewiesen, beginnt die im § 5 vorgesehene dreimonatige Frist zur Vorlage der Übersetzung mit dem Tag zu laufen, Wird der Antrag des Inhabers eines europäischen Patentes auf einheitliche Wirkung zurückgewiesen, beginnt die im Paragraph 5, vorgesehene dreimonatige Frist zur Vorlage der Übersetzung mit dem Tag zu laufen,

  1. 1.Ziffer einsan dem die Entscheidung des Europäischen Patentamtes oder
  2. 2.Ziffer 2bei einer Klage nach Art. 32 Abs. 1 lit. i des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht, BGBl. III Nr. 13/2022, an dem die Entscheidung des Einheitlichen Patentgerichtesbei einer Klage nach Artikel 32, Absatz eins, Litera i, des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 13 aus 2022,, an dem die Entscheidung des Einheitlichen Patentgerichtes

Rechtskraft erlangt.

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