§ 27 PatV-EG Vollziehung

Patentverträge-Einführungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.02.1979 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut, soweit sie nicht gemäß dem Bundesministeriengesetz 1973, BGBl. Nr. 389, dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten obliegt. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut, soweit sie nicht gemäß dem Bundesministeriengesetz 1973, Bundesgesetzblatt Nr. 389, dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten obliegt.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.02.1979 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut, soweit sie nicht gemäß dem Bundesministeriengesetz 1973, BGBl. Nr. 389, dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten obliegt. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut, soweit sie nicht gemäß dem Bundesministeriengesetz 1973, Bundesgesetzblatt Nr. 389, dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten obliegt.

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