§ 1 PStV

Personenstandsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.2010 bis 31.12.9999

Zu den Merkmalen im Sinn dieser Bestimmung gehören besonders die Abstammung, die Legitimation, die Wahlkind(eltern)schaft, das Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe, das Bestehen oder Nichtbestehen einer eingetragenen Partnerschaft, das Geschlecht, der Familienname, der Nachname und die Vornamen.

Stand vor dem 01.01.2010

In Kraft vom 01.01.1984 bis 01.01.2010

Zu den Merkmalen im Sinn dieser Bestimmung gehören besonders die Abstammung, die Legitimation, die Wahlkind(eltern)schaft, das Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe, das Bestehen oder Nichtbestehen einer eingetragenen Partnerschaft, das Geschlecht, der Familienname, der Nachname und die Vornamen.

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