Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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Vorderseite
(Anm.: Anlage 15 (Vorderseite) nicht darstellbar, es wird daher aufAnmerkung, Anlage 15 (Vorderseite) nicht darstellbar, es wird daher auf
die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
Anlage 15
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Rückseite
(Anm.: Anlage 15 (Rückseite) nicht darstellbar, es wird daher aufAnmerkung, Anlage 15 (Rückseite) nicht darstellbar, es wird daher auf
die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
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Vorderseite
(Anm.: Anlage 15 (Vorderseite) nicht darstellbar, es wird daher aufAnmerkung, Anlage 15 (Vorderseite) nicht darstellbar, es wird daher auf
die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
Anlage 15
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Rückseite
(Anm.: Anlage 15 (Rückseite) nicht darstellbar, es wird daher aufAnmerkung, Anlage 15 (Rückseite) nicht darstellbar, es wird daher auf
die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)