§ 11 WFG 1984 (weggefallen)

Wohnbauförderungsgesetz 1984

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1988 bis 31.12.9999
§ 11§ 11 WFG 1984 seit 01.01.1988 weggefallen. (Anm.: Gilt gemäß Art. II Abs. 1 Z 1 BVG, BGBl. Nr. 640/1987, als Landesgesetz) Paragraph 11, Anmerkung, Gilt gemäß Artikel römisch zwei, Absatz eins, Ziffer eins, BVG, Bundesgesetzblatt Nr. 640 aus 1987,, als Landesgesetz)

Stand vor dem 01.01.1988

In Kraft vom 01.01.1988 bis 01.01.1988
§ 11§ 11 WFG 1984 seit 01.01.1988 weggefallen. (Anm.: Gilt gemäß Art. II Abs. 1 Z 1 BVG, BGBl. Nr. 640/1987, als Landesgesetz) Paragraph 11, Anmerkung, Gilt gemäß Artikel römisch zwei, Absatz eins, Ziffer eins, BVG, Bundesgesetzblatt Nr. 640 aus 1987,, als Landesgesetz)

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