§ 27 WFG 1984 (weggefallen)

Wohnbauförderungsgesetz 1984

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1989 bis 31.12.9999
§ 27§ 27 WFG 1984 seit 01.01.1989 weggefallen. (Anm.: Gilt gemäß Art. VII Abs. 2 Z 1 BVG, BGBl. Nr. 685/1988, als Landesgesetz) Paragraph 27, Anmerkung, Gilt gemäß Artikel römisch sieben, Absatz 2, Ziffer eins, BVG, Bundesgesetzblatt Nr. 685 aus 1988,, als Landesgesetz)

Stand vor dem 01.01.1989

In Kraft vom 01.01.1989 bis 01.01.1989
§ 27§ 27 WFG 1984 seit 01.01.1989 weggefallen. (Anm.: Gilt gemäß Art. VII Abs. 2 Z 1 BVG, BGBl. Nr. 685/1988, als Landesgesetz) Paragraph 27, Anmerkung, Gilt gemäß Artikel römisch sieben, Absatz 2, Ziffer eins, BVG, Bundesgesetzblatt Nr. 685 aus 1988,, als Landesgesetz)

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