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Art. 1 § 13 DV-StAG seit 31.12.2007 weggefallen. Gesuche um Niederschlagung von Strafverfahren sind von den Staatsanwaltschaften mit einem stellungnehmenden Bericht im Dienstweg dem Bundesministerium für Justiz vorzulegen. Paragraph 13, Gesuche um Niederschlagung von Strafverfahren sind von den Staatsanwaltschaften mit einem stellungnehmenden Bericht im Dienstweg dem Bundesministerium für Justiz vorzulegen.
Art. 1 § 13 DV-StAG seit 31.12.2007 weggefallen. Gesuche um Niederschlagung von Strafverfahren sind von den Staatsanwaltschaften mit einem stellungnehmenden Bericht im Dienstweg dem Bundesministerium für Justiz vorzulegen. Paragraph 13, Gesuche um Niederschlagung von Strafverfahren sind von den Staatsanwaltschaften mit einem stellungnehmenden Bericht im Dienstweg dem Bundesministerium für Justiz vorzulegen.