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Art. 1 § 32 DV-StAG seit 31.12.2007 weggefallen. (1) Die Prüfung der Materialverrechnung und der Bücherverzeichnisse über die Amtsbücherei (§ 272 Geo.) nimmt bei der Oberstaatsanwaltschaft der Revisor beim Oberlandesgericht, bei der Staatsanwaltschaft der Bezirksrevisor vor.Paragraph 32, (1) Die Prüfung der Materialverrechnung und der Bücherverzeichnisse über die Amtsbücherei (Paragraph 272, Geo.) nimmt bei der Oberstaatsanwaltschaft der Revisor beim Oberlandesgericht, bei der Staatsanwaltschaft der Bezirksrevisor vor.
Art. 1 § 32 DV-StAG seit 31.12.2007 weggefallen. (1) Die Prüfung der Materialverrechnung und der Bücherverzeichnisse über die Amtsbücherei (§ 272 Geo.) nimmt bei der Oberstaatsanwaltschaft der Revisor beim Oberlandesgericht, bei der Staatsanwaltschaft der Bezirksrevisor vor.Paragraph 32, (1) Die Prüfung der Materialverrechnung und der Bücherverzeichnisse über die Amtsbücherei (Paragraph 272, Geo.) nimmt bei der Oberstaatsanwaltschaft der Revisor beim Oberlandesgericht, bei der Staatsanwaltschaft der Bezirksrevisor vor.