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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Art. 1 § 45 DV-StAG seit 31.12.2007 weggefallen. (1) Die Bezirksanwälte haben einen Ausweis nach StPOForm. StA 20 zu führen, der für jeden Monat gesondert anzulegen ist.Paragraph 45, (1) Die Bezirksanwälte haben einen Ausweis nach StPOForm. StA 20 zu führen, der für jeden Monat gesondert anzulegen ist.
Art. 1 § 45 DV-StAG seit 31.12.2007 weggefallen. (1) Die Bezirksanwälte haben einen Ausweis nach StPOForm. StA 20 zu führen, der für jeden Monat gesondert anzulegen ist.Paragraph 45, (1) Die Bezirksanwälte haben einen Ausweis nach StPOForm. StA 20 zu führen, der für jeden Monat gesondert anzulegen ist.