§ 25 HlSchG (weggefallen)

Halbleiterschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2005 bis 31.12.9999
Verhältnis zum Urheberrechtsgesetz

§ 25 HlSchG seit 30.06.2005 weggefallen. Der geschäftlichen Verwertung von Topographien stehen Urheberrechte an Werken der Literatur nach § 2 Z 3 des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1936, und verwandte Schutzrechte für Lichtbilder nach § 73 des Urheberrechtsgesetzes nicht entgegen. Paragraph 25, Der geschäftlichen Verwertung von Topographien stehen Urheberrechte an Werken der Literatur nach Paragraph 2, Ziffer 3, des Urheberrechtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 111 aus 1936,, und verwandte Schutzrechte für Lichtbilder nach Paragraph 73, des Urheberrechtsgesetzes nicht entgegen.

Stand vor dem 30.06.2005

In Kraft vom 01.10.1988 bis 30.06.2005
Verhältnis zum Urheberrechtsgesetz

§ 25 HlSchG seit 30.06.2005 weggefallen. Der geschäftlichen Verwertung von Topographien stehen Urheberrechte an Werken der Literatur nach § 2 Z 3 des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1936, und verwandte Schutzrechte für Lichtbilder nach § 73 des Urheberrechtsgesetzes nicht entgegen. Paragraph 25, Der geschäftlichen Verwertung von Topographien stehen Urheberrechte an Werken der Literatur nach Paragraph 2, Ziffer 3, des Urheberrechtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 111 aus 1936,, und verwandte Schutzrechte für Lichtbilder nach Paragraph 73, des Urheberrechtsgesetzes nicht entgegen.

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