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§ 25 HlSchG seit 30.06.2005 weggefallen. Der geschäftlichen Verwertung von Topographien stehen Urheberrechte an Werken der Literatur nach § 2 Z 3 des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1936, und verwandte Schutzrechte für Lichtbilder nach § 73 des Urheberrechtsgesetzes nicht entgegen. Paragraph 25, Der geschäftlichen Verwertung von Topographien stehen Urheberrechte an Werken der Literatur nach Paragraph 2, Ziffer 3, des Urheberrechtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 111 aus 1936,, und verwandte Schutzrechte für Lichtbilder nach Paragraph 73, des Urheberrechtsgesetzes nicht entgegen.
§ 25 HlSchG seit 30.06.2005 weggefallen. Der geschäftlichen Verwertung von Topographien stehen Urheberrechte an Werken der Literatur nach § 2 Z 3 des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1936, und verwandte Schutzrechte für Lichtbilder nach § 73 des Urheberrechtsgesetzes nicht entgegen. Paragraph 25, Der geschäftlichen Verwertung von Topographien stehen Urheberrechte an Werken der Literatur nach Paragraph 2, Ziffer 3, des Urheberrechtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 111 aus 1936,, und verwandte Schutzrechte für Lichtbilder nach Paragraph 73, des Urheberrechtsgesetzes nicht entgegen.