§ 28 AusG-GO Ausfertigungen

Geschäftsordnung zum Ausschreibungsgesetz 1989

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1991 bis 31.12.9999

Schriftstücke, die im Namen der Aufnahmekommission ausgefertigt werden, sind von dem oder der Vorsitzenden zu unterzeichnen.

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In Kraft vom 01.09.1991 bis 31.12.9999

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