Anl. 1 TKV (weggefallen)

Textilkennzeichnungsverordnung 1993

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.11.2014 bis 31.12.9999
HemdsärmelhalterUhrenarmbänder aus SpinnstoffenEtiketten und AbzeichenPolstergriffe aus SpinnstoffenKaffeewärmerTeewärmerSchutzärmelMuffe, nicht aus PlüschKünstliche BlumenNadelkissenBemalte LeinwandTextilerzeugnisse für Verstärkungen und VersteifungenFilzGebrauchte, konfektionierte Textilerzeugnisse, sofern sie ausdrücklich als solche bezeichnet sindGamaschenVerpackungsmaterial, nicht neu und als solches verkauftHüte aus FilzTäschner- und Sattlerwaren aus SpinnstoffenReiseartikel aus SpinnstoffenFertige oder noch fertigzustellende handgestickte Tapisserien und Material zu ihrer Herstellung, einschließlich Handstickgarn, das getrennt vom Grundmaterial zum Verkauf angeboten wird und speziell zur Verwendung für solche Tapisserien aufgemacht istReißverschlüsseMit Textilien überzogene Knöpfe und SchnallenBuchhüllen aus SpinnstoffenSpielzeugTextile Teile von Schuhwaren, ausgenommen wärmendes FutterDeckchen aus mehreren Bestandteilen mit einer Oberfläche von weniger als 500 cm2Topflappen und TopfhandschuheEierwärmerKosmetiktäschchenTabakbeutel aus StoffFutterale bzwAnl. Etuis aus Stoff für Brillen, Zigaretten und Zigarren, Feuerzeuge und KämmeSchutzartikel für den Sport, ausgenommen HandschuheToilettenbeutelSchuhputzbeutelBestattungsartikelEinwegartikel, ausgenommen Watte1 TKV seit 09.11.2014 weggefallen. Als Einwegartikel gelten Textilerzeugnisse, die einmal oder kurzfristig verwendet werden und deren normale Verwendung eine Wiederinstandsetzung für den gleichen Verwendungszweck oder für einen späteren ähnlichen Verwendungszweck ausschließtDen Arzneimittelvorschriften unterliegende Textilerzeugnisse, wiederverwendbare medizinische und orthopädische Binden und allgemein orthopädisches Textilmaterial, soweit sie in diesen Vorschriften erfaßt werden
  1. a)Litera azur Verwendung als Werkzeug bei der Herstellung und der Verarbeitung von Gütern,
  2. b)Litera bzum Einbau in Maschinen, Anlagen (Heizung, Klimatisierung, Beleuchtung usw.), Haushalts- und andere Geräte, Fahrzeuge und andere Transportmittel oder zum Betrieb, zur Wartung oder zur Ausrüstung dieser Geräte, ausgenommen getrennt zum Verkauf angebotene Planen und Textilzubehör von Fahrzeugen
Textilerzeugnisse für Schutz und Sicherheit, wie zB Sicherheitsgurte, Fallschirme, Schwimmwesten, Notrutschen, Brandschutzvorrichtungen, kugelsichere Westen, besondere Schutzanzüge für den Schutz vor Feuer, Chemikalien oder anderen SicherheitsrisikenBallonhallen (Sport-, Ausstellungs-, Lagerhallen usw.), sofern Angaben über Leistung und technische Einzelheiten dieser Artikel mitgeliefert werdenSegelTextilerzeugnisse für TiereFahnen und Banner

Stand vor dem 09.11.2014

In Kraft vom 01.01.1994 bis 09.11.2014
HemdsärmelhalterUhrenarmbänder aus SpinnstoffenEtiketten und AbzeichenPolstergriffe aus SpinnstoffenKaffeewärmerTeewärmerSchutzärmelMuffe, nicht aus PlüschKünstliche BlumenNadelkissenBemalte LeinwandTextilerzeugnisse für Verstärkungen und VersteifungenFilzGebrauchte, konfektionierte Textilerzeugnisse, sofern sie ausdrücklich als solche bezeichnet sindGamaschenVerpackungsmaterial, nicht neu und als solches verkauftHüte aus FilzTäschner- und Sattlerwaren aus SpinnstoffenReiseartikel aus SpinnstoffenFertige oder noch fertigzustellende handgestickte Tapisserien und Material zu ihrer Herstellung, einschließlich Handstickgarn, das getrennt vom Grundmaterial zum Verkauf angeboten wird und speziell zur Verwendung für solche Tapisserien aufgemacht istReißverschlüsseMit Textilien überzogene Knöpfe und SchnallenBuchhüllen aus SpinnstoffenSpielzeugTextile Teile von Schuhwaren, ausgenommen wärmendes FutterDeckchen aus mehreren Bestandteilen mit einer Oberfläche von weniger als 500 cm2Topflappen und TopfhandschuheEierwärmerKosmetiktäschchenTabakbeutel aus StoffFutterale bzwAnl. Etuis aus Stoff für Brillen, Zigaretten und Zigarren, Feuerzeuge und KämmeSchutzartikel für den Sport, ausgenommen HandschuheToilettenbeutelSchuhputzbeutelBestattungsartikelEinwegartikel, ausgenommen Watte1 TKV seit 09.11.2014 weggefallen. Als Einwegartikel gelten Textilerzeugnisse, die einmal oder kurzfristig verwendet werden und deren normale Verwendung eine Wiederinstandsetzung für den gleichen Verwendungszweck oder für einen späteren ähnlichen Verwendungszweck ausschließtDen Arzneimittelvorschriften unterliegende Textilerzeugnisse, wiederverwendbare medizinische und orthopädische Binden und allgemein orthopädisches Textilmaterial, soweit sie in diesen Vorschriften erfaßt werden
  1. a)Litera azur Verwendung als Werkzeug bei der Herstellung und der Verarbeitung von Gütern,
  2. b)Litera bzum Einbau in Maschinen, Anlagen (Heizung, Klimatisierung, Beleuchtung usw.), Haushalts- und andere Geräte, Fahrzeuge und andere Transportmittel oder zum Betrieb, zur Wartung oder zur Ausrüstung dieser Geräte, ausgenommen getrennt zum Verkauf angebotene Planen und Textilzubehör von Fahrzeugen
Textilerzeugnisse für Schutz und Sicherheit, wie zB Sicherheitsgurte, Fallschirme, Schwimmwesten, Notrutschen, Brandschutzvorrichtungen, kugelsichere Westen, besondere Schutzanzüge für den Schutz vor Feuer, Chemikalien oder anderen SicherheitsrisikenBallonhallen (Sport-, Ausstellungs-, Lagerhallen usw.), sofern Angaben über Leistung und technische Einzelheiten dieser Artikel mitgeliefert werdenSegelTextilerzeugnisse für TiereFahnen und Banner

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