Anl. 2 TKV (weggefallen)

Textilkennzeichnungsverordnung 1993

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.11.2014 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer eins„Wolle”für Fasern vom Fell des Schafes (Ovis aries). Die Bezeichnung „Wolle” darf auch zur Benennung eines Gemisches aus Fasern von der Schafschur und aus Haaren der unter Nummer 2 angeführten Tiereverwendet werden
  2. 2.Ziffer 2„Alpaka”, „Lama”, „Kamel”, „Kaschmir”, „Mohair”, „Angora(-kanin)”, „Vikunja”, „Yak”, „Guanako”, „Kaschgora”, „Biber”, „Fischotter” mit oder ohne zusätzliche Bezeichnung „Wolle” oder „Haar” für Haare nachstehender Tiere: Alpaka, Lama, Kamel, Kaschmirziege, Angoraziege, Angorakanin, Vikunja, Yak, Guanako, Kaschgoraziege (Kreuzung zwischen Kaschmirziege und Angoraziege), Biber, Fischotter
  3. 3.Ziffer 3„Haar”mit oder ohne Angabe der Tiergattung (zB „Rinderhaar”, „Hausziegenhaar”, „Roßhaar”)für Haare von verschiedenen Tieren, soweit diesenicht unter den Nummern 1 und 2 genannt sind
  4. 4.Ziffer 4„Seide”für Fasern, die ausschließlich aus Kokons seidenspinnender Insekten gewonnen werden
  5. 5.Ziffer 5„Baumwolle”für Fasern aus den Samen der Baumwollpflanze (Gossypium)
  6. 6.Ziffer 6„Kapok”für Fasern aus dem Fruchtinneren des Kapok (Ceiba pentandra)
  7. 7.Ziffer 7„Flachs” oder „Leinen”für Bastfasern aus den Stengeln des Flachses (Linum usitatissimum)
  8. 8.Ziffer 8„Hanf”für Bastfasern aus den Stengeln des Hanfes (Cannabis sativa)
  9. 9.Ziffer 9„Jute”für Bastfasern aus den Stengeln des Corchorus olitorius und Corchorus capsularis sowie Fasern aus Hibiscus-cannabinus, Hibiscus sabdariffa, Abutilon avicennae, Urena lobata, Urena sinuata
  10. 10.Ziffer 10„Manila”für Fasern aus den Blattscheiden der Musa textilis
  11. 11.Ziffer 11„Alfa”für Fasern aus den Blättern der Stipa tenacissima
  12. 12.Ziffer 12„Kokos”für Fasern aus der Frucht der Cocos nucifera
  13. 13.Ziffer 13„Ginster”für Bastfasern aus den Stengeln des Cytisus scoparius oder des Spartium junceum
  14. 14.Ziffer 14„Ramie”für Fasern aus dem Bast der Boehmeria nivea und der Boehmeria tenacissima
  15. 15.Ziffer 15„Sisal”für Fasern aus den Blättern der Agave sisalana
  16. 15a.Ziffer 15 a„Sunn”für Fasern aus dem Bast der Crotalaria juncea
  17. 15b.Ziffer 15 b„Henequen”für Fasern aus dem Bast der Agave fourcroydes
  18. 15c.Ziffer 15 c„Maguey”für Fasern aus dem Bast der Agave cantala
  19. 16.Ziffer 16„Acetat”für Fasern aus Zellulose-Acetat mit weniger als 92%, jedoch mindestens 74% acetylierter Hydroxylgruppen
  20. 17.Ziffer 17„Alginat”für Fasern aus den Metallsalzen der Alginsäure
  21. 18.Ziffer 18„Cupro”für regenerierte Zellulosefasern nach dem Kupfer-Ammoniak-Verfahren
  22. 19.Ziffer 19„Modal” für nach einem geänderten Viskoseverfahren hergestellte regenerierte Zellulosefasern mit hoher Reißkraft und hohem Modul in feuchtem Zustand. Die Reißkraft (BC) in aufgemachtem Zustand und die Kraft (BM) erforderlich ist, um in feuchtem Zustand eine Dehnung von 5% zu erzielen, sind folgende:B tief C (Zentinewton) ≥ 1,3 Wurzel T + 2TB tief M (Zentinewton) ≥ 0,5 Wurzel T,wobei T die mittlere längenbezogene Masse in Dezitex ist
  23. 20.Ziffer 20„Regenerierte Proteinfaser”für Fasern aus regeneriertem und durch chemische Agenzien stabilisiertem Eiweiß
  24. 21.Ziffer 21„Triacetat”für aus Zellulose-Acetat hergestellte Fasern, bei denen mindestens 92% der Hydroxylgruppen acetyliert sind
  25. 22.Ziffer 22„Viskose”für bei Endlosfasern und Spinnfasern nach dem Viskoseverfahren hergestellte regenerierte Zellulosefasern
  26. 23.Ziffer 23„Polyacryl”für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus mindestens 85 Gewichtsprozent Acrylnitril aufgebaut wird
  27. 24.Ziffer 24„Polychlorid”für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus mehr als 50 Gewichtsprozent chloriertem Olefin (zB Vinylchlorid, Vinylidenchlorid) aufgebaut wird
  28. 25.Ziffer 25„Fluorfaser”für Fasern aus linearen Makromolekülen, die aus aliphatischen Fluor-Kohlenstoff-Monomeren gewonnen werden
  29. 26.Ziffer 26„Modacryl”für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus mehr als 50 und weniger als 85 Gewichtsprozent Acrylnitril aufgebaut wird
  30. 27.Ziffer 27„Polyamid” oder „Nylon” für Fasern aus synthetischen linearen Makromolekülen, deren Kette sich wiederholende Amidbindungen aufweist, von denen mindestens 85% an lineare aliphatische oder zykloaliphatische Einheiten gebunden sind
  31. 27a.Ziffer 27 a„Aramid” für Fasern aus synthetischen linearenMakromolekülen mit aromatischen Gruppen, deren Kette aus Amid- oder Imidbindungen besteht, von denen mindestens 85% direkt an zwei aromatische Kerne gebunden sind und deren Imidbindungen, wenn vorhanden, die Anzahl der Amidbindungen nicht übersteigen darf
  32. 27b.Ziffer 27 b„Polyimid” für Fasern aus synthetischen linearenMakromolekülen, deren Kette sich wiederholende Imideinheiten aufweist
  33. 27c.Ziffer 27 c„Lyocell” für durch Auflösungs- und Spinnverfahren inorganischem Lösungsmittel hergestellte regenerierte Zellulosefasern ohne Bildung von Derivaten, wobei unter organischem Lösungsmittel im wesentlichen ein Gemisch aus organischen Chemikalien und Wasser zu verstehen ist
  34. 27d.Ziffer 27 d„Polylactid“für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette zu mindestens 85 Masseprozent aus Milchsäureestereinheiten besteht, die aus natürlich vorkommenden Zuckern gewonnen werden, und deren Schmelzpunkt bei mindestens 135°C liegt.
  35. 28.Ziffer 28„Polyester”für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette zu mindestens 85 Gewichtsprozent aus dem Ester eines Diols mit Terephthalsäure besteht
  36. 29.Ziffer 29„Polyäthylen”für Fasern aus gesättigten linearen Makromolekülen nicht substituierter aliphatischer Kohlenwasserstoffe
  37. 30.Ziffer 30„Polypropylen”für Fasern aus linearen gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen, in denen jeder zweite Kohlenstoff eine Methylgruppe in isotaktischer Anordnung trägt, ohne weitere Substitution
  38. 31.Ziffer 31„Polyharnstoff”für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette eine Wiederkehr der funktionellen Harnstoffgruppe (NH-CO-NH) aufweist
  39. 32.Ziffer 32„Polyurethan”für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette eine Wiederkehr der funktionellen Urethangruppen aufweist
  40. 33.Ziffer 33„Vinylal”für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus Polyvinylalkohol mit variablem Acetalisierungsgrad aufgebaut wird
  41. 34.Ziffer 34„Trivinyl”für Fasern aus drei verschieden Vinylmonomeren, die sich aus Acrylnitril, aus einem chlorierten Vinylmonomer und aus einem dritten Vinylmonomer zusammensetzen, von denen keines 50% der Gewichtsanteile aufweist
  42. 35.Ziffer 35„Elastodien”für elastische Fasern, die aus natürlichem oder synthetischem Polyisopren bestehen, entweder aus einem oder mehreren polymerisierten Dienen, mit oder ohne einem oder mehreren Vinylmonomeren, und die, unter Einwirkung einer Zugkraft um die dreifache ursprüngliche Länge gedehnt, nach Entlastung sofort wieder nahezu in ihre Ausgangslage zurückkehren
  43. 36.Ziffer 36„Elasthan”für elastische Fasern, die aus mindestens 85 Gewichtsprozent von segmentiertem Polyurethan bestehen, und die, unter Einwirkung einer Zugkraft um die dreifache ursprüngliche Länge gedehnt, nach Entlastung sofort wieder nahezu in ihre Ausgangslage zurückkehren
  44. 37.Ziffer 37„Glasfaser”für Fasern aus Glas
  45. 38.Ziffer 38„Metall” („metallisch”, „metallisiert”), „Papier” mit oder ohne Zusatz „Faser” oder „Garn” als Beispiel für Fasern aus verschiedenen und neuartigen Stoffen, die vorstehend nicht angeführt sind
  46. 39.Ziffer 39„Elastomultiester”für Fasern, die durch die Interaktion von zwei oder mehreren chemisch verschiedenen linearen Makromolekülen in zwei oder mehreren verschiedenen Phasen entstehen (von denen keine 85 Gewichtsprozent übersteigt), die als wichtigste funktionale Einheit Estergruppen enthalten (zu mindestens 85%) und die nach geeigneter Behandlung nach einer Dehnung um die anderthalbfache ursprüngliche Länge sofort wieder nahezu in ihre Ausgangslage zurückkehren, wenn sie entlastet werden
  47. 40.Ziffer 40„Elastolefin“für Fasern aus mindestens 95 Gewichtsprozent Makromolekülen, zum Teil quervernetzt, zusammengesetzt aus Ethylen und wenigstens einem anderen Olefin, und die, unter Einwirkung einer Zugkraft um die anderthalbfache ursprüngliche Länge gedehnt, nach Entlastung sofort wieder nahezu in ihre Ausgangslage zurückkehren
  48. 41.Ziffer 41„Melamin“für Fasern, die zu mindestens 85 Gewichtsprozent aus vernetzten Makromolekülen aus Melaminderivaten bestehen
  49. 42.Ziffer 42„Polypropylen/Polyamid-Bikomponentenfaser”für Bikomponentenfasern, die zu 10 bis 25 Masseprozent aus in eine Polypropylenmatrix eingebetteten Polyamidfibrillen bestehen.
Anl. 2 TKV seit 09.11.2014 weggefallen.

Stand vor dem 09.11.2014

In Kraft vom 06.09.2012 bis 09.11.2014
  1. 1.Ziffer eins„Wolle”für Fasern vom Fell des Schafes (Ovis aries). Die Bezeichnung „Wolle” darf auch zur Benennung eines Gemisches aus Fasern von der Schafschur und aus Haaren der unter Nummer 2 angeführten Tiereverwendet werden
  2. 2.Ziffer 2„Alpaka”, „Lama”, „Kamel”, „Kaschmir”, „Mohair”, „Angora(-kanin)”, „Vikunja”, „Yak”, „Guanako”, „Kaschgora”, „Biber”, „Fischotter” mit oder ohne zusätzliche Bezeichnung „Wolle” oder „Haar” für Haare nachstehender Tiere: Alpaka, Lama, Kamel, Kaschmirziege, Angoraziege, Angorakanin, Vikunja, Yak, Guanako, Kaschgoraziege (Kreuzung zwischen Kaschmirziege und Angoraziege), Biber, Fischotter
  3. 3.Ziffer 3„Haar”mit oder ohne Angabe der Tiergattung (zB „Rinderhaar”, „Hausziegenhaar”, „Roßhaar”)für Haare von verschiedenen Tieren, soweit diesenicht unter den Nummern 1 und 2 genannt sind
  4. 4.Ziffer 4„Seide”für Fasern, die ausschließlich aus Kokons seidenspinnender Insekten gewonnen werden
  5. 5.Ziffer 5„Baumwolle”für Fasern aus den Samen der Baumwollpflanze (Gossypium)
  6. 6.Ziffer 6„Kapok”für Fasern aus dem Fruchtinneren des Kapok (Ceiba pentandra)
  7. 7.Ziffer 7„Flachs” oder „Leinen”für Bastfasern aus den Stengeln des Flachses (Linum usitatissimum)
  8. 8.Ziffer 8„Hanf”für Bastfasern aus den Stengeln des Hanfes (Cannabis sativa)
  9. 9.Ziffer 9„Jute”für Bastfasern aus den Stengeln des Corchorus olitorius und Corchorus capsularis sowie Fasern aus Hibiscus-cannabinus, Hibiscus sabdariffa, Abutilon avicennae, Urena lobata, Urena sinuata
  10. 10.Ziffer 10„Manila”für Fasern aus den Blattscheiden der Musa textilis
  11. 11.Ziffer 11„Alfa”für Fasern aus den Blättern der Stipa tenacissima
  12. 12.Ziffer 12„Kokos”für Fasern aus der Frucht der Cocos nucifera
  13. 13.Ziffer 13„Ginster”für Bastfasern aus den Stengeln des Cytisus scoparius oder des Spartium junceum
  14. 14.Ziffer 14„Ramie”für Fasern aus dem Bast der Boehmeria nivea und der Boehmeria tenacissima
  15. 15.Ziffer 15„Sisal”für Fasern aus den Blättern der Agave sisalana
  16. 15a.Ziffer 15 a„Sunn”für Fasern aus dem Bast der Crotalaria juncea
  17. 15b.Ziffer 15 b„Henequen”für Fasern aus dem Bast der Agave fourcroydes
  18. 15c.Ziffer 15 c„Maguey”für Fasern aus dem Bast der Agave cantala
  19. 16.Ziffer 16„Acetat”für Fasern aus Zellulose-Acetat mit weniger als 92%, jedoch mindestens 74% acetylierter Hydroxylgruppen
  20. 17.Ziffer 17„Alginat”für Fasern aus den Metallsalzen der Alginsäure
  21. 18.Ziffer 18„Cupro”für regenerierte Zellulosefasern nach dem Kupfer-Ammoniak-Verfahren
  22. 19.Ziffer 19„Modal” für nach einem geänderten Viskoseverfahren hergestellte regenerierte Zellulosefasern mit hoher Reißkraft und hohem Modul in feuchtem Zustand. Die Reißkraft (BC) in aufgemachtem Zustand und die Kraft (BM) erforderlich ist, um in feuchtem Zustand eine Dehnung von 5% zu erzielen, sind folgende:B tief C (Zentinewton) ≥ 1,3 Wurzel T + 2TB tief M (Zentinewton) ≥ 0,5 Wurzel T,wobei T die mittlere längenbezogene Masse in Dezitex ist
  23. 20.Ziffer 20„Regenerierte Proteinfaser”für Fasern aus regeneriertem und durch chemische Agenzien stabilisiertem Eiweiß
  24. 21.Ziffer 21„Triacetat”für aus Zellulose-Acetat hergestellte Fasern, bei denen mindestens 92% der Hydroxylgruppen acetyliert sind
  25. 22.Ziffer 22„Viskose”für bei Endlosfasern und Spinnfasern nach dem Viskoseverfahren hergestellte regenerierte Zellulosefasern
  26. 23.Ziffer 23„Polyacryl”für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus mindestens 85 Gewichtsprozent Acrylnitril aufgebaut wird
  27. 24.Ziffer 24„Polychlorid”für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus mehr als 50 Gewichtsprozent chloriertem Olefin (zB Vinylchlorid, Vinylidenchlorid) aufgebaut wird
  28. 25.Ziffer 25„Fluorfaser”für Fasern aus linearen Makromolekülen, die aus aliphatischen Fluor-Kohlenstoff-Monomeren gewonnen werden
  29. 26.Ziffer 26„Modacryl”für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus mehr als 50 und weniger als 85 Gewichtsprozent Acrylnitril aufgebaut wird
  30. 27.Ziffer 27„Polyamid” oder „Nylon” für Fasern aus synthetischen linearen Makromolekülen, deren Kette sich wiederholende Amidbindungen aufweist, von denen mindestens 85% an lineare aliphatische oder zykloaliphatische Einheiten gebunden sind
  31. 27a.Ziffer 27 a„Aramid” für Fasern aus synthetischen linearenMakromolekülen mit aromatischen Gruppen, deren Kette aus Amid- oder Imidbindungen besteht, von denen mindestens 85% direkt an zwei aromatische Kerne gebunden sind und deren Imidbindungen, wenn vorhanden, die Anzahl der Amidbindungen nicht übersteigen darf
  32. 27b.Ziffer 27 b„Polyimid” für Fasern aus synthetischen linearenMakromolekülen, deren Kette sich wiederholende Imideinheiten aufweist
  33. 27c.Ziffer 27 c„Lyocell” für durch Auflösungs- und Spinnverfahren inorganischem Lösungsmittel hergestellte regenerierte Zellulosefasern ohne Bildung von Derivaten, wobei unter organischem Lösungsmittel im wesentlichen ein Gemisch aus organischen Chemikalien und Wasser zu verstehen ist
  34. 27d.Ziffer 27 d„Polylactid“für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette zu mindestens 85 Masseprozent aus Milchsäureestereinheiten besteht, die aus natürlich vorkommenden Zuckern gewonnen werden, und deren Schmelzpunkt bei mindestens 135°C liegt.
  35. 28.Ziffer 28„Polyester”für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette zu mindestens 85 Gewichtsprozent aus dem Ester eines Diols mit Terephthalsäure besteht
  36. 29.Ziffer 29„Polyäthylen”für Fasern aus gesättigten linearen Makromolekülen nicht substituierter aliphatischer Kohlenwasserstoffe
  37. 30.Ziffer 30„Polypropylen”für Fasern aus linearen gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen, in denen jeder zweite Kohlenstoff eine Methylgruppe in isotaktischer Anordnung trägt, ohne weitere Substitution
  38. 31.Ziffer 31„Polyharnstoff”für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette eine Wiederkehr der funktionellen Harnstoffgruppe (NH-CO-NH) aufweist
  39. 32.Ziffer 32„Polyurethan”für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette eine Wiederkehr der funktionellen Urethangruppen aufweist
  40. 33.Ziffer 33„Vinylal”für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus Polyvinylalkohol mit variablem Acetalisierungsgrad aufgebaut wird
  41. 34.Ziffer 34„Trivinyl”für Fasern aus drei verschieden Vinylmonomeren, die sich aus Acrylnitril, aus einem chlorierten Vinylmonomer und aus einem dritten Vinylmonomer zusammensetzen, von denen keines 50% der Gewichtsanteile aufweist
  42. 35.Ziffer 35„Elastodien”für elastische Fasern, die aus natürlichem oder synthetischem Polyisopren bestehen, entweder aus einem oder mehreren polymerisierten Dienen, mit oder ohne einem oder mehreren Vinylmonomeren, und die, unter Einwirkung einer Zugkraft um die dreifache ursprüngliche Länge gedehnt, nach Entlastung sofort wieder nahezu in ihre Ausgangslage zurückkehren
  43. 36.Ziffer 36„Elasthan”für elastische Fasern, die aus mindestens 85 Gewichtsprozent von segmentiertem Polyurethan bestehen, und die, unter Einwirkung einer Zugkraft um die dreifache ursprüngliche Länge gedehnt, nach Entlastung sofort wieder nahezu in ihre Ausgangslage zurückkehren
  44. 37.Ziffer 37„Glasfaser”für Fasern aus Glas
  45. 38.Ziffer 38„Metall” („metallisch”, „metallisiert”), „Papier” mit oder ohne Zusatz „Faser” oder „Garn” als Beispiel für Fasern aus verschiedenen und neuartigen Stoffen, die vorstehend nicht angeführt sind
  46. 39.Ziffer 39„Elastomultiester”für Fasern, die durch die Interaktion von zwei oder mehreren chemisch verschiedenen linearen Makromolekülen in zwei oder mehreren verschiedenen Phasen entstehen (von denen keine 85 Gewichtsprozent übersteigt), die als wichtigste funktionale Einheit Estergruppen enthalten (zu mindestens 85%) und die nach geeigneter Behandlung nach einer Dehnung um die anderthalbfache ursprüngliche Länge sofort wieder nahezu in ihre Ausgangslage zurückkehren, wenn sie entlastet werden
  47. 40.Ziffer 40„Elastolefin“für Fasern aus mindestens 95 Gewichtsprozent Makromolekülen, zum Teil quervernetzt, zusammengesetzt aus Ethylen und wenigstens einem anderen Olefin, und die, unter Einwirkung einer Zugkraft um die anderthalbfache ursprüngliche Länge gedehnt, nach Entlastung sofort wieder nahezu in ihre Ausgangslage zurückkehren
  48. 41.Ziffer 41„Melamin“für Fasern, die zu mindestens 85 Gewichtsprozent aus vernetzten Makromolekülen aus Melaminderivaten bestehen
  49. 42.Ziffer 42„Polypropylen/Polyamid-Bikomponentenfaser”für Bikomponentenfasern, die zu 10 bis 25 Masseprozent aus in eine Polypropylenmatrix eingebetteten Polyamidfibrillen bestehen.
Anl. 2 TKV seit 09.11.2014 weggefallen.

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