Anl. 8 TKV (weggefallen)

Textilkennzeichnungsverordnung 1993

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.11.2014 bis 31.12.9999
VARIANTE 1

Arbeitet man mit dieser Variante, dhAnl. mit zwei verschiedenen Analysenproben, wobei ein Bestandteil (a = Wolle) aus der ersten Probe und ein zweiter Bestandteil (b = Polyamid) aus der zweiten Probe herausgelöst wird, so erhält man folgende Ergebnisse:

  1. 1.Ziffer einsTrockenmasse der ersten Probe nach der Vorbehandlung (m1) = 1,6000 g
  2. 2.Ziffer 2Trockenmasse des Rückstands nach Behandlung mit alkalischem Natriumhypochlorit (Polyamid + Baumwolle) (r1) = 1,4166 g
  3. 3.Ziffer 3Trockenmasse der zweiten Probe nach der Vorbehandlung (m2) = 1,8000 g
  4. 4.Ziffer 4Trockenmasse des Rückstands nach Behandlung mit Ameisensäure (Wolle + Baumwolle) (r2) = 0,9000 g

Die Behandlung mit alkalischem Natriumhypochlorit verursacht keinerlei Massenverlust bei Polyamid, während die Rohbaumwolle 3% verliert, so daß d1 = 1,0 und d2 = 1,03 ist8 TKV seit 09.11.2014 weggefallen.

Die Behandlung mit Ameisensäure verursacht keinerlei Massenverlust bei Wolle und Rohbaumwolle, so daß d3 und d4 = 1,0 ist.

Setzt man in der Formel in Anlage 7 unter I.8.1.1 die durch chemische Analyse gefundenen Werte und die Korrekturfaktoren ein, so erhält man:Setzt man in der Formel in Anlage 7 unter römisch eins.8.1.1 die durch chemische Analyse gefundenen Werte und die Korrekturfaktoren ein, so erhält man:

P3% (Baumwolle) = 100 – (10,30 + 50,00) = 39,70

Die prozentualen Anteile der verschiedenen getrockneten und gereinigten Fasern des Gemischs sind folgende:

Wolle

10,30%,

Polyamid

50,00%,

Baumwolle

39,70%.

Diese Prozentsätze müssen nach den Formeln in Anlage 7 unter I.8.2 korrigiert werden, um auch die vereinbarten Feuchtigkeitszuschläge sowie die Korrekturfaktoren für die nach der Vorbehandlung etwa eingetretenen Massenverluste zu berücksichtigen.Diese Prozentsätze müssen nach den Formeln in Anlage 7 unter römisch eins.8.2 korrigiert werden, um auch die vereinbarten Feuchtigkeitszuschläge sowie die Korrekturfaktoren für die nach der Vorbehandlung etwa eingetretenen Massenverluste zu berücksichtigen.

Nach Anlage 3 sind die vereinbarten Feuchtigkeitszuschläge folgende: Wolle (Streichgarn) 17,0%, Polyamid 6,25%, Baumwolle 8,5%. Außerdem erfährt Rohbaumwolle einen Massenverlust von 4% nach Vorbehandlung durch Petroläther und Wasser. Man erhält infolgedessen:

P3A% (Baumwolle) = 100 – (10,97 + 48,37) = 40,66

Die Zusammensetzung des Gemisches ist infolgedessen:

Polyamid

48,4%

Baumwolle

40,6%

Wolle

11,0%

100,0%

VARIANTE 4

Gegeben sei der Fall eines Fasergemischs, dessen qualitative Analyse folgende Bestandteile ergeben hat: Wolle (Streichgarn), Viskose, Rohbaumwolle.

Angenommen, daß unter Benutzung der Variante 4, dh. durch aufeinanderfolgendes Auflösen zweier Bestandteile der Mischung derselben Analysenprobe, folgende Ergebnisse erhalten wurden:

  1. 1.Ziffer eins

Stand vor dem 09.11.2014

In Kraft vom 01.08.1995 bis 09.11.2014
VARIANTE 1

Arbeitet man mit dieser Variante, dhAnl. mit zwei verschiedenen Analysenproben, wobei ein Bestandteil (a = Wolle) aus der ersten Probe und ein zweiter Bestandteil (b = Polyamid) aus der zweiten Probe herausgelöst wird, so erhält man folgende Ergebnisse:

  1. 1.Ziffer einsTrockenmasse der ersten Probe nach der Vorbehandlung (m1) = 1,6000 g
  2. 2.Ziffer 2Trockenmasse des Rückstands nach Behandlung mit alkalischem Natriumhypochlorit (Polyamid + Baumwolle) (r1) = 1,4166 g
  3. 3.Ziffer 3Trockenmasse der zweiten Probe nach der Vorbehandlung (m2) = 1,8000 g
  4. 4.Ziffer 4Trockenmasse des Rückstands nach Behandlung mit Ameisensäure (Wolle + Baumwolle) (r2) = 0,9000 g

Die Behandlung mit alkalischem Natriumhypochlorit verursacht keinerlei Massenverlust bei Polyamid, während die Rohbaumwolle 3% verliert, so daß d1 = 1,0 und d2 = 1,03 ist8 TKV seit 09.11.2014 weggefallen.

Die Behandlung mit Ameisensäure verursacht keinerlei Massenverlust bei Wolle und Rohbaumwolle, so daß d3 und d4 = 1,0 ist.

Setzt man in der Formel in Anlage 7 unter I.8.1.1 die durch chemische Analyse gefundenen Werte und die Korrekturfaktoren ein, so erhält man:Setzt man in der Formel in Anlage 7 unter römisch eins.8.1.1 die durch chemische Analyse gefundenen Werte und die Korrekturfaktoren ein, so erhält man:

P3% (Baumwolle) = 100 – (10,30 + 50,00) = 39,70

Die prozentualen Anteile der verschiedenen getrockneten und gereinigten Fasern des Gemischs sind folgende:

Wolle

10,30%,

Polyamid

50,00%,

Baumwolle

39,70%.

Diese Prozentsätze müssen nach den Formeln in Anlage 7 unter I.8.2 korrigiert werden, um auch die vereinbarten Feuchtigkeitszuschläge sowie die Korrekturfaktoren für die nach der Vorbehandlung etwa eingetretenen Massenverluste zu berücksichtigen.Diese Prozentsätze müssen nach den Formeln in Anlage 7 unter römisch eins.8.2 korrigiert werden, um auch die vereinbarten Feuchtigkeitszuschläge sowie die Korrekturfaktoren für die nach der Vorbehandlung etwa eingetretenen Massenverluste zu berücksichtigen.

Nach Anlage 3 sind die vereinbarten Feuchtigkeitszuschläge folgende: Wolle (Streichgarn) 17,0%, Polyamid 6,25%, Baumwolle 8,5%. Außerdem erfährt Rohbaumwolle einen Massenverlust von 4% nach Vorbehandlung durch Petroläther und Wasser. Man erhält infolgedessen:

P3A% (Baumwolle) = 100 – (10,97 + 48,37) = 40,66

Die Zusammensetzung des Gemisches ist infolgedessen:

Polyamid

48,4%

Baumwolle

40,6%

Wolle

11,0%

100,0%

VARIANTE 4

Gegeben sei der Fall eines Fasergemischs, dessen qualitative Analyse folgende Bestandteile ergeben hat: Wolle (Streichgarn), Viskose, Rohbaumwolle.

Angenommen, daß unter Benutzung der Variante 4, dh. durch aufeinanderfolgendes Auflösen zweier Bestandteile der Mischung derselben Analysenprobe, folgende Ergebnisse erhalten wurden:

  1. 1.Ziffer eins

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