Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Arbeitet man mit dieser Variante, dhAnl. mit zwei verschiedenen Analysenproben, wobei ein Bestandteil (a = Wolle) aus der ersten Probe und ein zweiter Bestandteil (b = Polyamid) aus der zweiten Probe herausgelöst wird, so erhält man folgende Ergebnisse:
Die Behandlung mit alkalischem Natriumhypochlorit verursacht keinerlei Massenverlust bei Polyamid, während die Rohbaumwolle 3% verliert, so daß d1 = 1,0 und d2 = 1,03 ist8 TKV seit 09.11.2014 weggefallen.
Die Behandlung mit Ameisensäure verursacht keinerlei Massenverlust bei Wolle und Rohbaumwolle, so daß d3 und d4 = 1,0 ist.
Setzt man in der Formel in Anlage 7 unter I.8.1.1 die durch chemische Analyse gefundenen Werte und die Korrekturfaktoren ein, so erhält man:Setzt man in der Formel in Anlage 7 unter römisch eins.8.1.1 die durch chemische Analyse gefundenen Werte und die Korrekturfaktoren ein, so erhält man:
|
|
P3% (Baumwolle) = 100 – (10,30 + 50,00) = 39,70
Die prozentualen Anteile der verschiedenen getrockneten und gereinigten Fasern des Gemischs sind folgende:
|
|
|
|
|
|
Diese Prozentsätze müssen nach den Formeln in Anlage 7 unter I.8.2 korrigiert werden, um auch die vereinbarten Feuchtigkeitszuschläge sowie die Korrekturfaktoren für die nach der Vorbehandlung etwa eingetretenen Massenverluste zu berücksichtigen.Diese Prozentsätze müssen nach den Formeln in Anlage 7 unter römisch eins.8.2 korrigiert werden, um auch die vereinbarten Feuchtigkeitszuschläge sowie die Korrekturfaktoren für die nach der Vorbehandlung etwa eingetretenen Massenverluste zu berücksichtigen.
Nach Anlage 3 sind die vereinbarten Feuchtigkeitszuschläge folgende: Wolle (Streichgarn) 17,0%, Polyamid 6,25%, Baumwolle 8,5%. Außerdem erfährt Rohbaumwolle einen Massenverlust von 4% nach Vorbehandlung durch Petroläther und Wasser. Man erhält infolgedessen:
| |
| |
P3A% (Baumwolle) = 100 – (10,97 + 48,37) = 40,66
Die Zusammensetzung des Gemisches ist infolgedessen:
|
|
|
|
|
|
|
|
VARIANTE 4
Gegeben sei der Fall eines Fasergemischs, dessen qualitative Analyse folgende Bestandteile ergeben hat: Wolle (Streichgarn), Viskose, Rohbaumwolle.
Angenommen, daß unter Benutzung der Variante 4, dh. durch aufeinanderfolgendes Auflösen zweier Bestandteile der Mischung derselben Analysenprobe, folgende Ergebnisse erhalten wurden:
Arbeitet man mit dieser Variante, dhAnl. mit zwei verschiedenen Analysenproben, wobei ein Bestandteil (a = Wolle) aus der ersten Probe und ein zweiter Bestandteil (b = Polyamid) aus der zweiten Probe herausgelöst wird, so erhält man folgende Ergebnisse:
Die Behandlung mit alkalischem Natriumhypochlorit verursacht keinerlei Massenverlust bei Polyamid, während die Rohbaumwolle 3% verliert, so daß d1 = 1,0 und d2 = 1,03 ist8 TKV seit 09.11.2014 weggefallen.
Die Behandlung mit Ameisensäure verursacht keinerlei Massenverlust bei Wolle und Rohbaumwolle, so daß d3 und d4 = 1,0 ist.
Setzt man in der Formel in Anlage 7 unter I.8.1.1 die durch chemische Analyse gefundenen Werte und die Korrekturfaktoren ein, so erhält man:Setzt man in der Formel in Anlage 7 unter römisch eins.8.1.1 die durch chemische Analyse gefundenen Werte und die Korrekturfaktoren ein, so erhält man:
|
|
P3% (Baumwolle) = 100 – (10,30 + 50,00) = 39,70
Die prozentualen Anteile der verschiedenen getrockneten und gereinigten Fasern des Gemischs sind folgende:
|
|
|
|
|
|
Diese Prozentsätze müssen nach den Formeln in Anlage 7 unter I.8.2 korrigiert werden, um auch die vereinbarten Feuchtigkeitszuschläge sowie die Korrekturfaktoren für die nach der Vorbehandlung etwa eingetretenen Massenverluste zu berücksichtigen.Diese Prozentsätze müssen nach den Formeln in Anlage 7 unter römisch eins.8.2 korrigiert werden, um auch die vereinbarten Feuchtigkeitszuschläge sowie die Korrekturfaktoren für die nach der Vorbehandlung etwa eingetretenen Massenverluste zu berücksichtigen.
Nach Anlage 3 sind die vereinbarten Feuchtigkeitszuschläge folgende: Wolle (Streichgarn) 17,0%, Polyamid 6,25%, Baumwolle 8,5%. Außerdem erfährt Rohbaumwolle einen Massenverlust von 4% nach Vorbehandlung durch Petroläther und Wasser. Man erhält infolgedessen:
| |
| |
P3A% (Baumwolle) = 100 – (10,97 + 48,37) = 40,66
Die Zusammensetzung des Gemisches ist infolgedessen:
|
|
|
|
|
|
|
|
VARIANTE 4
Gegeben sei der Fall eines Fasergemischs, dessen qualitative Analyse folgende Bestandteile ergeben hat: Wolle (Streichgarn), Viskose, Rohbaumwolle.
Angenommen, daß unter Benutzung der Variante 4, dh. durch aufeinanderfolgendes Auflösen zweier Bestandteile der Mischung derselben Analysenprobe, folgende Ergebnisse erhalten wurden: