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Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 96/26/EG, ABl. Nr. L 124 vom 23. Mai 1996, S 1, in der Fassung der Richtlinie 98/76/EG, ABl. Nr. L 277 vom 14. Oktober 1998, S 17, in österreichisches Recht umgesetzt.
Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 96/26/EG, ABl. Nr. L 124 vom 23. Mai 1996, S 1, in der Fassung der Richtlinie 98/76/EG, ABl. Nr. L 277 vom 14. Oktober 1998, S 17, in österreichisches Recht umgesetzt.