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(Anm.: Anlage 2 (Formular) nicht darstellbar, es wird daher auf dieist als PDF dokumentiert.Anmerkung, Anlage 2 (Formular) nicht darstellbar, es wird daher auf dieist als PDF dokumentiert.
gedruckte Form desDie Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 280/2000 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 280 aus 2000, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:
„In der Anlage 2 wird das Zitat „§ 5 Abs. 3a Z 1 Güterbeförderungsgesetz, BGBl. Nr. 63/1952, idF BGBl. Nr. 126/1993“ ersetzt durch das Zitat „§ 5 Abs. 4 Z 1 Güterbeförderungsgesetz, BGBl. Nr. 593/1995, idF BGBl. I Nr. 17/1998“ sowie das Zitat „§ 5 Abs. 3a Z 2 Güterbeförderungsgesetz, BGBl. Nr. 63/1952, idF BGBl. Nr. 126/1993, in Verbindung mit § 14 der BZGü-VO, BGBl. Nr. 221/1994“ ersetzt durch das Zitat „§ 5 Abs. 4 Z 2 Güterbeförderungsgesetz, BGBl. Nr. 593/1995, idF BGBl. I Nr. 17/1998, in Verbindung mit § 14 der BZGü-VO, BGBl. II Nr. 280/2000,“.“)„In der Anlage 2 wird das Zitat „§ 5 Absatz 3 a, Ziffer eins, Güterbeförderungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 63 aus 1952,, in der Fassung BGBl. Nr. 126/1993“ ersetzt durch das Zitat „§ 5 Absatz 4, Ziffer eins, Güterbeförderungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 593 aus 1995,, in der Fassung BGBl. verwiesenrömisch eins Nr.) gedruckte Form des 17/1998“ sowie das Zitat „§ 5 Absatz 3 a, Ziffer 2, Güterbeförderungsgesetz, Bundesgesetzblatt verwiesenNr. 63 aus 1952,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 126 aus 1993,, in Verbindung mit Paragraph 14, der BZGü-VO, BGBl. Nr. 221/1994“ ersetzt durch das Zitat „§ 5 Absatz 4, Ziffer 2, Güterbeförderungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 593 aus 1995,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 1998,, in Verbindung mit Paragraph 14, der BZGü-VO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 280 aus 2000,,“.“)
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(Anm.: Anlage 2 (Formular) nicht darstellbar, es wird daher auf dieist als PDF dokumentiert.Anmerkung, Anlage 2 (Formular) nicht darstellbar, es wird daher auf dieist als PDF dokumentiert.
gedruckte Form desDie Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 280/2000 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 280 aus 2000, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:
„In der Anlage 2 wird das Zitat „§ 5 Abs. 3a Z 1 Güterbeförderungsgesetz, BGBl. Nr. 63/1952, idF BGBl. Nr. 126/1993“ ersetzt durch das Zitat „§ 5 Abs. 4 Z 1 Güterbeförderungsgesetz, BGBl. Nr. 593/1995, idF BGBl. I Nr. 17/1998“ sowie das Zitat „§ 5 Abs. 3a Z 2 Güterbeförderungsgesetz, BGBl. Nr. 63/1952, idF BGBl. Nr. 126/1993, in Verbindung mit § 14 der BZGü-VO, BGBl. Nr. 221/1994“ ersetzt durch das Zitat „§ 5 Abs. 4 Z 2 Güterbeförderungsgesetz, BGBl. Nr. 593/1995, idF BGBl. I Nr. 17/1998, in Verbindung mit § 14 der BZGü-VO, BGBl. II Nr. 280/2000,“.“)„In der Anlage 2 wird das Zitat „§ 5 Absatz 3 a, Ziffer eins, Güterbeförderungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 63 aus 1952,, in der Fassung BGBl. Nr. 126/1993“ ersetzt durch das Zitat „§ 5 Absatz 4, Ziffer eins, Güterbeförderungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 593 aus 1995,, in der Fassung BGBl. verwiesenrömisch eins Nr.) gedruckte Form des 17/1998“ sowie das Zitat „§ 5 Absatz 3 a, Ziffer 2, Güterbeförderungsgesetz, Bundesgesetzblatt verwiesenNr. 63 aus 1952,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 126 aus 1993,, in Verbindung mit Paragraph 14, der BZGü-VO, BGBl. Nr. 221/1994“ ersetzt durch das Zitat „§ 5 Absatz 4, Ziffer 2, Güterbeförderungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 593 aus 1995,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 1998,, in Verbindung mit Paragraph 14, der BZGü-VO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 280 aus 2000,,“.“)