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Die Kommission errichtet im Rahmen der Gemeinsamen Kernforschungsstelle unmittelbar nach deren Gründung eine Studien- und Dokumentationsabteilung für Fragen des Gesundheitsschutzes.
Die Aufgabe dieser Abteilung besteht vor allem darin, die in den Artikeln 33, 3736 und 3837 genannten Unterlagen und Auskünfte zusammenzustellen und die Kommission bei der Erfüllung der ihr durch dieses Kapitel übertragenen Aufgaben zu unterstützen.
Die Kommission errichtet im Rahmen der Gemeinsamen Kernforschungsstelle unmittelbar nach deren Gründung eine Studien- und Dokumentationsabteilung für Fragen des Gesundheitsschutzes.
Die Aufgabe dieser Abteilung besteht vor allem darin, die in den Artikeln 33, 3736 und 3837 genannten Unterlagen und Auskünfte zusammenzustellen und die Kommission bei der Erfüllung der ihr durch dieses Kapitel übertragenen Aufgaben zu unterstützen.