Art. 95 EAG-Vertrag (weggefallen)

Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.1999 bis 31.12.9999
Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission einstimmig die vorzeitige Anwendung der Sätze des Gemeinsamen Zolltarifs auf diejenigen in Liste B aufgeführten Erzeugnisse beschließen, bei denen eine derartige Maßnahme zur Entwicklung der Kernenergie in der Gemeinschaft beitragen könnteArt. 95 EAG-Vertrag seit 30.04.1999 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.1999

In Kraft vom 01.01.1995 bis 30.04.1999
Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission einstimmig die vorzeitige Anwendung der Sätze des Gemeinsamen Zolltarifs auf diejenigen in Liste B aufgeführten Erzeugnisse beschließen, bei denen eine derartige Maßnahme zur Entwicklung der Kernenergie in der Gemeinschaft beitragen könnteArt. 95 EAG-Vertrag seit 30.04.1999 weggefallen.

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