Art. 109 EAG-Vertrag (weggefallen)

Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2009 bis 31.12.9999
Das Europäische Parlament hält jährlich eine Sitzungsperiode abArt. Es tritt, ohne daß es einer Einberufung bedarf, am zweiten Dienstag des Monats März zusammen109 EAG-Vertrag seit 30.11.2009 weggefallen.

Das Europäische Parlament kann auf Antrag der Mehrheit seiner Mitglieder sowie auf Antrag des Rates oder der Kommission zu einer außerordentlichen Sitzungsperiode zusammentreten.

Stand vor dem 30.11.2009

In Kraft vom 01.01.1995 bis 30.11.2009
Das Europäische Parlament hält jährlich eine Sitzungsperiode abArt. Es tritt, ohne daß es einer Einberufung bedarf, am zweiten Dienstag des Monats März zusammen109 EAG-Vertrag seit 30.11.2009 weggefallen.

Das Europäische Parlament kann auf Antrag der Mehrheit seiner Mitglieder sowie auf Antrag des Rates oder der Kommission zu einer außerordentlichen Sitzungsperiode zusammentreten.

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