Art. 110 EAG-Vertrag (weggefallen)

Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2009 bis 31.12.9999
Das Europäische Parlament wählt aus seiner Mitte seinen Präsidenten und sein PräsidiumArt.

Die Mitglieder der Kommission können an allen Sitzungen teilnehmen und müssen auf ihren Antrag im Namen der Kommission jederzeit gehört werden 110 EAG-Vertrag seit 30.11.2009 weggefallen.

Die Kommission antwortet mündlich oder schriftlich auf die ihr vom Europäischen Parlament oder von dessen Mitgliedern gestellten Fragen.

Der Rat wird nach Maßgabe seiner Geschäftsordnung vom Europäischen Parlament jederzeit gehört.

Stand vor dem 30.11.2009

In Kraft vom 01.01.1995 bis 30.11.2009
Das Europäische Parlament wählt aus seiner Mitte seinen Präsidenten und sein PräsidiumArt.

Die Mitglieder der Kommission können an allen Sitzungen teilnehmen und müssen auf ihren Antrag im Namen der Kommission jederzeit gehört werden 110 EAG-Vertrag seit 30.11.2009 weggefallen.

Die Kommission antwortet mündlich oder schriftlich auf die ihr vom Europäischen Parlament oder von dessen Mitgliedern gestellten Fragen.

Der Rat wird nach Maßgabe seiner Geschäftsordnung vom Europäischen Parlament jederzeit gehört.

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