Art. 111 EAG-Vertrag (weggefallen)

Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2009 bis 31.12.9999
Soweit dieser Art. 111 EAG-Vertrag nichts anderes bestimmt, beschließt das Europäische Parlament mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmenseit 30.11.2009 weggefallen.

Die Geschäftsordnung legt die Beschlußfähigkeit fest.

Stand vor dem 30.11.2009

In Kraft vom 01.01.1995 bis 30.11.2009
Soweit dieser Art. 111 EAG-Vertrag nichts anderes bestimmt, beschließt das Europäische Parlament mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmenseit 30.11.2009 weggefallen.

Die Geschäftsordnung legt die Beschlußfähigkeit fest.

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