Art. 137 EAG-Vertrag (weggefallen)

Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2009 bis 31.12.9999
Der Gerichtshof besteht aus einem Richter je MitgliedstaatArt.

Der Gerichtshof tagt in Kammern oder als Große Kammer entsprechend den hierfür in der Satzung des Gerichtshofs vorgesehenen Regeln 137 EAG-Vertrag seit 30.11.2009 weggefallen.

Wenn die Satzung es vorsieht, kann der Gerichtshof auch als Plenum tagen.

Stand vor dem 30.11.2009

In Kraft vom 01.02.2003 bis 30.11.2009
Der Gerichtshof besteht aus einem Richter je MitgliedstaatArt.

Der Gerichtshof tagt in Kammern oder als Große Kammer entsprechend den hierfür in der Satzung des Gerichtshofs vorgesehenen Regeln 137 EAG-Vertrag seit 30.11.2009 weggefallen.

Wenn die Satzung es vorsieht, kann der Gerichtshof auch als Plenum tagen.

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