Art. 166 EAG-Vertrag (weggefallen)

Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2009 bis 31.12.9999
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss hat höchstens dreihundertfünfzig Mitglieder.

Die Zahl der Mitglieder des Ausschusses wird wie folgt festgesetzt:

Belgien 12

Bulgarien 12

Tschechische Republik 12

Dänemark 9

Deutschland 24

Estland 7

Griechenland 12

Spanien 21

Frankreich 24

Irland 9

Italien 24

Zypern 6

Lettland 7

Litauen 9

Luxemburg 6

Ungarn 12

Malta 5

Niederlande 12

Österreich 12

Polen 21

Portugal 12

Rumänien 15

Slowenien 7

Slowakei 9

Finnland 9

Schweden 12

Vereinigtes Königreich 24.

Die Mitglieder des Ausschusses sind an keine Weisungen gebundenArt. Sie üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaft aus166 EAG-Vertrag seit 30.11.2009 weggefallen.

Der Rat setzt mit qualifizierter Mehrheit die Vergütungen für die Mitglieder des Ausschusses fest.

Stand vor dem 30.11.2009

In Kraft vom 01.01.2007 bis 30.11.2009
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss hat höchstens dreihundertfünfzig Mitglieder.

Die Zahl der Mitglieder des Ausschusses wird wie folgt festgesetzt:

Belgien 12

Bulgarien 12

Tschechische Republik 12

Dänemark 9

Deutschland 24

Estland 7

Griechenland 12

Spanien 21

Frankreich 24

Irland 9

Italien 24

Zypern 6

Lettland 7

Litauen 9

Luxemburg 6

Ungarn 12

Malta 5

Niederlande 12

Österreich 12

Polen 21

Portugal 12

Rumänien 15

Slowenien 7

Slowakei 9

Finnland 9

Schweden 12

Vereinigtes Königreich 24.

Die Mitglieder des Ausschusses sind an keine Weisungen gebundenArt. Sie üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaft aus166 EAG-Vertrag seit 30.11.2009 weggefallen.

Der Rat setzt mit qualifizierter Mehrheit die Vergütungen für die Mitglieder des Ausschusses fest.

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