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Legende:
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Die Zahl der Mitglieder des Ausschusses wird wie folgt festgesetzt:
Belgien 12
Bulgarien 12
Tschechische Republik 12
Dänemark 9
Deutschland 24
Estland 7
Griechenland 12
Spanien 21
Frankreich 24
Irland 9
Italien 24
Zypern 6
Lettland 7
Litauen 9
Luxemburg 6
Ungarn 12
Malta 5
Niederlande 12
Österreich 12
Polen 21
Portugal 12
Rumänien 15
Slowenien 7
Slowakei 9
Finnland 9
Schweden 12
Vereinigtes Königreich 24.
Die Mitglieder des Ausschusses sind an keine Weisungen gebundenArt. Sie üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaft aus166 EAG-Vertrag seit 30.11.2009 weggefallen.
Der Rat setzt mit qualifizierter Mehrheit die Vergütungen für die Mitglieder des Ausschusses fest.
Die Zahl der Mitglieder des Ausschusses wird wie folgt festgesetzt:
Belgien 12
Bulgarien 12
Tschechische Republik 12
Dänemark 9
Deutschland 24
Estland 7
Griechenland 12
Spanien 21
Frankreich 24
Irland 9
Italien 24
Zypern 6
Lettland 7
Litauen 9
Luxemburg 6
Ungarn 12
Malta 5
Niederlande 12
Österreich 12
Polen 21
Portugal 12
Rumänien 15
Slowenien 7
Slowakei 9
Finnland 9
Schweden 12
Vereinigtes Königreich 24.
Die Mitglieder des Ausschusses sind an keine Weisungen gebundenArt. Sie üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaft aus166 EAG-Vertrag seit 30.11.2009 weggefallen.
Der Rat setzt mit qualifizierter Mehrheit die Vergütungen für die Mitglieder des Ausschusses fest.