Art. 169 EAG-Vertrag (weggefallen)

Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2009 bis 31.12.9999
Der Ausschuß kann in fachliche Gruppen gegliedert werden.

Die fachlichen Gruppen werden im Rahmen des allgemeinen Zuständigkeitsbereichs des Ausschusses tätigArt. Sie können nicht unabhängig vom Ausschuß gehört werden169 EAG-Vertrag seit 30.11.2009 weggefallen.

Innerhalb des Ausschusses können ferner Unterausschüsse eingesetzt werden; diese haben über bestimmte Fragen oder auf bestimmten Gebieten Entwürfe von Stellungnahmen zur Beratung im Ausschuß auszuarbeiten.

Die Geschäftsordnung bestimmt die Art und Weise der Zusammensetzung und regelt die Zuständigkeit der fachlichen Gruppen und Unterausschüsse.

Stand vor dem 30.11.2009

In Kraft vom 01.01.1995 bis 30.11.2009
Der Ausschuß kann in fachliche Gruppen gegliedert werden.

Die fachlichen Gruppen werden im Rahmen des allgemeinen Zuständigkeitsbereichs des Ausschusses tätigArt. Sie können nicht unabhängig vom Ausschuß gehört werden169 EAG-Vertrag seit 30.11.2009 weggefallen.

Innerhalb des Ausschusses können ferner Unterausschüsse eingesetzt werden; diese haben über bestimmte Fragen oder auf bestimmten Gebieten Entwürfe von Stellungnahmen zur Beratung im Ausschuß auszuarbeiten.

Die Geschäftsordnung bestimmt die Art und Weise der Zusammensetzung und regelt die Zuständigkeit der fachlichen Gruppen und Unterausschüsse.

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