Art. 173 EAG-Vertrag (weggefallen)

Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2009 bis 31.12.9999
Der Haushaltsplan wird, unbeschadet der sonstigen Einnahmen, vollständig aus Eigenmitteln finanziertArt.

Der Rat legt auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig die Bestimmungen über das System der Eigenmittel der Gemeinschaft fest und empfiehlt sie den Mitgliedstaaten zur Annahme gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften 173 EAG-Vertrag seit 30.11.2009 weggefallen.

Stand vor dem 30.11.2009

In Kraft vom 01.01.1995 bis 30.11.2009
Der Haushaltsplan wird, unbeschadet der sonstigen Einnahmen, vollständig aus Eigenmitteln finanziertArt.

Der Rat legt auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig die Bestimmungen über das System der Eigenmittel der Gemeinschaft fest und empfiehlt sie den Mitgliedstaaten zur Annahme gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften 173 EAG-Vertrag seit 30.11.2009 weggefallen.

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