Art. 217 EAG-Vertrag (weggefallen)

Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.1999 bis 31.12.9999
Die in Artikel 24 vorgesehene VerschlußsachenArt. 217 EAG-Verordnung bezüglich der für die Verbreitung der Kenntnisse geltenden Geheimschutzgrade wird vom Rat innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Vertrags erlassenVertrag seit 30.04.1999 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.1999

In Kraft vom 01.01.1995 bis 30.04.1999
Die in Artikel 24 vorgesehene VerschlußsachenArt. 217 EAG-Verordnung bezüglich der für die Verbreitung der Kenntnisse geltenden Geheimschutzgrade wird vom Rat innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Vertrags erlassenVertrag seit 30.04.1999 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten