Anl. 5 EAG-Vertrag (weggefallen)

Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.1999 bis 31.12.9999
IAnl. Programm der Gemeinsamen Forschungsstellerömisch eins5 EAG-Vertrag seit 30.04.1999 weggefallen. Programm der Gemeinsamen Forschungsstelle

  1. 1.Ziffer einsLaboratorien, Ausrüstungen und Infrastruktur

Die Gemeinsame Forschungsstelle umfaßt:

  1. a)Litera aallgemeine Laboratorien für Chemie, Physik, Elektronik und Metallurgie

  1. b)Litera bbesondere Laboratorien für folgende Gebiete:

  • -StrichaufzählungKernfusion

  • -StrichaufzählungIsotopentrennung für andere Elemente als Uran 235 (dieses Laboratorium wird mit einer elektromagnetischen Trennanlage mit hoher Trennleistung ausgerüstet)

  • -StrichaufzählungMuster von Schürfgeräten

  • -StrichaufzählungMineralogie

  • -StrichaufzählungRadiobiologie

  1. c)Litera cein mit einem eigenen Versuchsreaktor ausgestattetes, auf Kernmessungen spezialisiertes Normungsbüro für die Dosierung von Isotopen sowie die absoluten Messungen der Strahlungen und der Neutronenabsorption

  1. 2.Ziffer 2Dokumentation, Information und Unterricht

Die Gemeinsame Forschungsstelle wird insbesondere auf folgenden Gebieten für einen umfassenden Informationsaustausch Sorge tragen:

  • -StrichaufzählungRohstoffe: Methoden für die Schürfung, Gewinnung, Konzentrierung, Umwandlung, Verarbeitung usw.

  • -Strichaufzählungauf die Kernenergie angewandte Physik

  • -Strichaufzählungphysikalische Chemie der Reaktoren

  • -StrichaufzählungAufbereitung radioaktiver Stoffe

  • -StrichaufzählungVerwendung der Radioelemente

Die Gemeinsame Forschungsstelle wird Fachkurse, insbesondere für die Ausbildung von Prospektoren und die Verwendung der Radioelemente, veranstalten.

Die in Artikel 39 genannte Abteilung für Dokumentation und Studium der Fragen des Gesundheitsschutzes wird die erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zusammenstellen.

  1. 3.Ziffer 3Reaktor-Prototypen

Nach Inkrafttreten dieses Vertrags wird eine Sachverständigengruppe eingesetzt. Sie richtet nach einem Vergleich der Programme der Mitgliedstaaten innerhalb kürzester Frist geeignete Empfehlungen an die Kommission über die auf diesem Gebiet zu treffende Auswahl und die Einzelheiten für deren Durchführung.

Vorgesehen ist die Schaffung von drei oder vier Prototypen schwacher Leistung und die Beteiligung - etwa mit Lieferung von Brennstoffen und Moderatoren - an mehreren Leistungsreaktoren.

  1. 4.Ziffer 4Hochflußreaktor

Der Gemeinsamen Forschungsstelle muß möglichst bald ein Hochflußreaktor mit schnellen Neutronen für die Materialprüfung unter Bestrahlung zur Verfügung stehen.

Vorbereitende Untersuchungen hierfür werden unmittelbar nach Inkrafttreten dieses Vertrags durchgeführt werden.

Der Hochflußreaktor wird mit ausgedehnten Versuchsräumen und geeigneten Betriebslaboratorien ausgestattet.

II. Forschungen, die aufgrund von Verträgen außerhalb der
Forschungsstelle durchgeführt werden
römisch zwei. Forschungen, die aufgrund von Verträgen außerhalb der, Forschungsstelle durchgeführt werden

Gemäß Artikel 10 wird ein bedeutender Teil der Forschungen aufgrund von Verträgen außerhalb der Gemeinsamen Forschungsstelle durchgeführt. Diese Forschungsverträge können folgendermaßen gestaltet werden:

  1. 1.Ziffer einsForschungen zur Ergänzung der Arbeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle werden auf dem Gebiet der Kernfusion, der Isotopentrennung anderer Elemente als Uran 235, der Chemie, Physik, Elektronik, Metallurgie und Radiobiologie betrieben.

  1. 2.Ziffer 2Die Forschungsstelle kann erwirken, daß ihr Versuchsräume in den Hochflußreaktoren der Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden.

  1. 3.Ziffer 3Die Gemeinsame Forschungsstelle kann sich der besonderen Einrichtungen der gemäß Kapitel 5 zu schaffenden gemeinsamen Unternehmen in der Weise bedienen, daß sie ihnen bestimmte Forschungen allgemeinwissenschaftlicher Art durch Vertrag überträgt.

NACH GROSSEN POSTEN

(in Millionen EZU-Rechnungseinheiten)

---------------------------------------------------------------------

AUS- BE- AUS- INS-

RÜSTUNG TRIEB *1) RÜSTUNG GESAMT

u.o.

Betrieb

-----------------------------------

I. GEMEINSAME FORSCHUNGSSTELLE

1. Laboratorien, Ausrüstungen und

Infrastruktur:

a) Allgemeine chemische,

physikalische,

elektronische und

metallurgische

Laboratorien 12 )

b) Besondere Laboratorien: )

Kernfusion 3,5 ) 1. Jahr

) 1,3

Isotopentrennung )

(außer U 235) 2 ) 2. Jahr

) 4,3

Schürfung und Mineralogie 1 ) 3. Jahr

) 6,5

c) Zentralbüro für )

Kernmessungen 3 ) 4. Jahr

) 7,4

d) Andere Ausrüstungen der )

Forschungsstelle und ihrer ) 5. Jahr

Nebenstellen 8 ) 8,5

--------

28

e) Infrastruktur 8,5

------

38 66

( 1. Jahr

( 0,6

( 2. Jahr

( 1,6

2. Dokumentation, Information ( 3. Jahr

und Ausbildung ( 1,6

1 ( 4. Jahr

( 1,6

( 5. Jahr

( 1,6

( ---------

( 7 8

3. Reaktor-Prototypen: )

Sachverständigengruppe für die )

Auswahl der Prototypen ) 1. Jahr

) 0,7

Programm ) 59,3 *2) 60

4. Hochflußreaktor:

Reaktor 15 )

Laboratorium 6 ) 4. Jahr

) 5,2

Erneuerung der Ausrüstung 3 ) 5. Jahr

) 5,2

---- ) ---------

24 ) 10,4 34,4

II. AUFGRUND VON VERTRÄGEN

AUSSERHALB DER

FORSCHUNGSSTELLE

DURCHGEFÜHRTE FORSCHUNGEN

1. Ergänzungen

der Arbeiten der

Forschungsstelle:

a) Chemie, Physik, Elektronik,

Metallurgie 25

b) Kernfusion 7,5

c) Isotopentrennung (außer U 235) 1

d) Radiobiologie 3,1

2. Miete für Räume in Hochflußreaktoren

der Mitgliedstaaten 6

3. Forschungen in gemeinsamen Unternehmen 4

-----

46,6 46,6

------

Insgesamt 215

---------------------------------------------------------------------

*1) Schätzung aufgrund eines Personalbestands von ungefähr 1 000 Personen.

*2) Ein Teil dieses Betrages kann für Arbeiten bereitgestellt werden, die aufgrund von Verträgen außerhalb der Forschungsstelle durchgeführt werden.

Stand vor dem 30.04.1999

In Kraft vom 01.01.1995 bis 30.04.1999
IAnl. Programm der Gemeinsamen Forschungsstellerömisch eins5 EAG-Vertrag seit 30.04.1999 weggefallen. Programm der Gemeinsamen Forschungsstelle

  1. 1.Ziffer einsLaboratorien, Ausrüstungen und Infrastruktur

Die Gemeinsame Forschungsstelle umfaßt:

  1. a)Litera aallgemeine Laboratorien für Chemie, Physik, Elektronik und Metallurgie

  1. b)Litera bbesondere Laboratorien für folgende Gebiete:

  • -StrichaufzählungKernfusion

  • -StrichaufzählungIsotopentrennung für andere Elemente als Uran 235 (dieses Laboratorium wird mit einer elektromagnetischen Trennanlage mit hoher Trennleistung ausgerüstet)

  • -StrichaufzählungMuster von Schürfgeräten

  • -StrichaufzählungMineralogie

  • -StrichaufzählungRadiobiologie

  1. c)Litera cein mit einem eigenen Versuchsreaktor ausgestattetes, auf Kernmessungen spezialisiertes Normungsbüro für die Dosierung von Isotopen sowie die absoluten Messungen der Strahlungen und der Neutronenabsorption

  1. 2.Ziffer 2Dokumentation, Information und Unterricht

Die Gemeinsame Forschungsstelle wird insbesondere auf folgenden Gebieten für einen umfassenden Informationsaustausch Sorge tragen:

  • -StrichaufzählungRohstoffe: Methoden für die Schürfung, Gewinnung, Konzentrierung, Umwandlung, Verarbeitung usw.

  • -Strichaufzählungauf die Kernenergie angewandte Physik

  • -Strichaufzählungphysikalische Chemie der Reaktoren

  • -StrichaufzählungAufbereitung radioaktiver Stoffe

  • -StrichaufzählungVerwendung der Radioelemente

Die Gemeinsame Forschungsstelle wird Fachkurse, insbesondere für die Ausbildung von Prospektoren und die Verwendung der Radioelemente, veranstalten.

Die in Artikel 39 genannte Abteilung für Dokumentation und Studium der Fragen des Gesundheitsschutzes wird die erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zusammenstellen.

  1. 3.Ziffer 3Reaktor-Prototypen

Nach Inkrafttreten dieses Vertrags wird eine Sachverständigengruppe eingesetzt. Sie richtet nach einem Vergleich der Programme der Mitgliedstaaten innerhalb kürzester Frist geeignete Empfehlungen an die Kommission über die auf diesem Gebiet zu treffende Auswahl und die Einzelheiten für deren Durchführung.

Vorgesehen ist die Schaffung von drei oder vier Prototypen schwacher Leistung und die Beteiligung - etwa mit Lieferung von Brennstoffen und Moderatoren - an mehreren Leistungsreaktoren.

  1. 4.Ziffer 4Hochflußreaktor

Der Gemeinsamen Forschungsstelle muß möglichst bald ein Hochflußreaktor mit schnellen Neutronen für die Materialprüfung unter Bestrahlung zur Verfügung stehen.

Vorbereitende Untersuchungen hierfür werden unmittelbar nach Inkrafttreten dieses Vertrags durchgeführt werden.

Der Hochflußreaktor wird mit ausgedehnten Versuchsräumen und geeigneten Betriebslaboratorien ausgestattet.

II. Forschungen, die aufgrund von Verträgen außerhalb der
Forschungsstelle durchgeführt werden
römisch zwei. Forschungen, die aufgrund von Verträgen außerhalb der, Forschungsstelle durchgeführt werden

Gemäß Artikel 10 wird ein bedeutender Teil der Forschungen aufgrund von Verträgen außerhalb der Gemeinsamen Forschungsstelle durchgeführt. Diese Forschungsverträge können folgendermaßen gestaltet werden:

  1. 1.Ziffer einsForschungen zur Ergänzung der Arbeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle werden auf dem Gebiet der Kernfusion, der Isotopentrennung anderer Elemente als Uran 235, der Chemie, Physik, Elektronik, Metallurgie und Radiobiologie betrieben.

  1. 2.Ziffer 2Die Forschungsstelle kann erwirken, daß ihr Versuchsräume in den Hochflußreaktoren der Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden.

  1. 3.Ziffer 3Die Gemeinsame Forschungsstelle kann sich der besonderen Einrichtungen der gemäß Kapitel 5 zu schaffenden gemeinsamen Unternehmen in der Weise bedienen, daß sie ihnen bestimmte Forschungen allgemeinwissenschaftlicher Art durch Vertrag überträgt.

NACH GROSSEN POSTEN

(in Millionen EZU-Rechnungseinheiten)

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AUS- BE- AUS- INS-

RÜSTUNG TRIEB *1) RÜSTUNG GESAMT

u.o.

Betrieb

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I. GEMEINSAME FORSCHUNGSSTELLE

1. Laboratorien, Ausrüstungen und

Infrastruktur:

a) Allgemeine chemische,

physikalische,

elektronische und

metallurgische

Laboratorien 12 )

b) Besondere Laboratorien: )

Kernfusion 3,5 ) 1. Jahr

) 1,3

Isotopentrennung )

(außer U 235) 2 ) 2. Jahr

) 4,3

Schürfung und Mineralogie 1 ) 3. Jahr

) 6,5

c) Zentralbüro für )

Kernmessungen 3 ) 4. Jahr

) 7,4

d) Andere Ausrüstungen der )

Forschungsstelle und ihrer ) 5. Jahr

Nebenstellen 8 ) 8,5

--------

28

e) Infrastruktur 8,5

------

38 66

( 1. Jahr

( 0,6

( 2. Jahr

( 1,6

2. Dokumentation, Information ( 3. Jahr

und Ausbildung ( 1,6

1 ( 4. Jahr

( 1,6

( 5. Jahr

( 1,6

( ---------

( 7 8

3. Reaktor-Prototypen: )

Sachverständigengruppe für die )

Auswahl der Prototypen ) 1. Jahr

) 0,7

Programm ) 59,3 *2) 60

4. Hochflußreaktor:

Reaktor 15 )

Laboratorium 6 ) 4. Jahr

) 5,2

Erneuerung der Ausrüstung 3 ) 5. Jahr

) 5,2

---- ) ---------

24 ) 10,4 34,4

II. AUFGRUND VON VERTRÄGEN

AUSSERHALB DER

FORSCHUNGSSTELLE

DURCHGEFÜHRTE FORSCHUNGEN

1. Ergänzungen

der Arbeiten der

Forschungsstelle:

a) Chemie, Physik, Elektronik,

Metallurgie 25

b) Kernfusion 7,5

c) Isotopentrennung (außer U 235) 1

d) Radiobiologie 3,1

2. Miete für Räume in Hochflußreaktoren

der Mitgliedstaaten 6

3. Forschungen in gemeinsamen Unternehmen 4

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46,6 46,6

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Insgesamt 215

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*1) Schätzung aufgrund eines Personalbestands von ungefähr 1 000 Personen.

*2) Ein Teil dieses Betrages kann für Arbeiten bereitgestellt werden, die aufgrund von Verträgen außerhalb der Forschungsstelle durchgeführt werden.

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