§ 10 VO-Abfindung (weggefallen)

Abfindungsmenge, Brenndauer und Brennfristen bei der Herstellung von Alkohol unter Abfindung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.08.2006 bis 31.12.9999
Steht bei Aufteilung der Brenndauer für den letzten Tag nur ein Zeitraum zur Verfügung, in dem ein Abtrieb nicht durchgeführt werden kann, ist die Brennfrist vorangehender Tage über 18 Uhr zu verlängern oder zu kürzen und dadurch die Brennfrist des letzten Tages so festzulegen, daß innerhalb dieses Zeitraumes ein Abtrieb möglich ist§ 10 VO-Abfindung seit 24.08.2006 weggefallen.

Stand vor dem 24.08.2006

In Kraft vom 01.01.1995 bis 24.08.2006
Steht bei Aufteilung der Brenndauer für den letzten Tag nur ein Zeitraum zur Verfügung, in dem ein Abtrieb nicht durchgeführt werden kann, ist die Brennfrist vorangehender Tage über 18 Uhr zu verlängern oder zu kürzen und dadurch die Brennfrist des letzten Tages so festzulegen, daß innerhalb dieses Zeitraumes ein Abtrieb möglich ist§ 10 VO-Abfindung seit 24.08.2006 weggefallen.

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