§ 18 AMPFG (weggefallen)

Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Das Arbeitsmarktservice Österreich hat die Auswirkungen und die Entwicklung der Beihilfen und Maßnahmen für Personen, die das 50§ 18 AMPFG seit 31.12.2018 weggefallen. Lebensjahr vollendet haben und länger als 180 Tage beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind, im Jahr 2016 zu evaluieren und dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Ergebnisse zu berichten.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.05.2014 bis 31.12.2018
Das Arbeitsmarktservice Österreich hat die Auswirkungen und die Entwicklung der Beihilfen und Maßnahmen für Personen, die das 50§ 18 AMPFG seit 31.12.2018 weggefallen. Lebensjahr vollendet haben und länger als 180 Tage beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind, im Jahr 2016 zu evaluieren und dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Ergebnisse zu berichten.

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