Anl. 3 1. AEV für kommunales Abwasser

Begrenzung von Abwasseremissionen aus Abwasserreinigungsanlagen für Siedlungsgebiete

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.05.1996 bis 31.12.9999

Parameter

Irömisch eins

IIrömisch zwei

IIIrömisch drei

IVrömisch vier

1. BSB5

6

12

52

104

2. CSB

12

26

104

260

3. TOC

26

52

4. NH4 – N

52

104

156

365

5. Ges. geb. N

26

52

6. Gesamt – P

52

104

260

 

 

a)

 

 

a) Bei Abwasserreinigungsanlagen mit einem Bemessungswert von größer als 1 000 EW60.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.05.1996 bis 31.12.9999

Parameter

Irömisch eins

IIrömisch zwei

IIIrömisch drei

IVrömisch vier

1. BSB5

6

12

52

104

2. CSB

12

26

104

260

3. TOC

26

52

4. NH4 – N

52

104

156

365

5. Ges. geb. N

26

52

6. Gesamt – P

52

104

260

 

 

a)

 

 

a) Bei Abwasserreinigungsanlagen mit einem Bemessungswert von größer als 1 000 EW60.

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