Anl. 2 AEV Hautleim (weggefallen)

Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von Hautleim, Gelatine und Knochenleim

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.05.2019 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsDie Parameter Nr. 2 sowie Nr. 5 bis 12 der Anlage A sind anhand mengenproportionaler nicht abgesetzter homogenisierter Tagesmischproben zu bestimmen.
  2. 2.Ziffer 2Die Parameter Nr. 1, 3 und 4 der Anlage A sind anhand von Stichproben zu bestimmen. Tägliche Häufigkeit und Intervalle der Stichprobenahmen sind in Abhängigkeit vom Abflußverhalten der Abwasserinhaltsstoffe (Eigenschaften) festzulegen; Konzentrationen und Frachten sind mengenproportional zu ermitteln.
  3. 3.Ziffer 3Die Parameter Nr. 3 sowie Nr. 7 bis 12 der Anlage A beziehen sich auf Gesamtgehalte.
  4. 4.Ziffer 4Der Emissionsbegrenzung des Parameter Nr. 7 der Anlage A liegt folgende oder gleichwertige Analysenmethode zugrunde. Für den Parameter Nr. 7 der Anlage A gilt eine Analysenmethode als gleichwertig, wenn ihre Bestimmungsgrenze nicht größer ist als 0,5 mg/l (ber. als N).

Nr.

Parameter

Analysenmethode

7

Gesamter gebundener

DIN 38409-H27, Juli 1992

Stickstoff

Anl. 2 AEV Hautleim seit 23.05.2019 weggefallen.

Stand vor dem 23.05.2019

In Kraft vom 29.12.1996 bis 23.05.2019
  1. 1.Ziffer einsDie Parameter Nr. 2 sowie Nr. 5 bis 12 der Anlage A sind anhand mengenproportionaler nicht abgesetzter homogenisierter Tagesmischproben zu bestimmen.
  2. 2.Ziffer 2Die Parameter Nr. 1, 3 und 4 der Anlage A sind anhand von Stichproben zu bestimmen. Tägliche Häufigkeit und Intervalle der Stichprobenahmen sind in Abhängigkeit vom Abflußverhalten der Abwasserinhaltsstoffe (Eigenschaften) festzulegen; Konzentrationen und Frachten sind mengenproportional zu ermitteln.
  3. 3.Ziffer 3Die Parameter Nr. 3 sowie Nr. 7 bis 12 der Anlage A beziehen sich auf Gesamtgehalte.
  4. 4.Ziffer 4Der Emissionsbegrenzung des Parameter Nr. 7 der Anlage A liegt folgende oder gleichwertige Analysenmethode zugrunde. Für den Parameter Nr. 7 der Anlage A gilt eine Analysenmethode als gleichwertig, wenn ihre Bestimmungsgrenze nicht größer ist als 0,5 mg/l (ber. als N).

Nr.

Parameter

Analysenmethode

7

Gesamter gebundener

DIN 38409-H27, Juli 1992

Stickstoff

Anl. 2 AEV Hautleim seit 23.05.2019 weggefallen.

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