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2.Ziffer 2 Die Parameter Nr. 2, Nr. 5 bis 10, Nr. 12 bis 24, Nr. 26, 28, 30 und 31 sowie Nr. 34 bis 38 der Anlagen A bis D sind anhand einer mengenproportionalen nicht abgesetzten homogenisierten Tagesmischprobe zu bestimmen.
3.Ziffer 3 Die Parameter Nr. 1, 3, 4, 11, 25, 27, 29, 32 und 33 der Anlagen A bis D sind anhand von Stichproben zu bestimmen. Tägliche Häufigkeit und Intervalle der Stichprobennahmen sind in Abhängigkeit vom Abflußverhalten der Abwasserinhaltsstoffe (Eigenschaften) festzulegen; Konzentrationen und Frachten sind mengenproportional zu ermitteln.
4.Ziffer 4 Die Parameter Nr. 2 und 3, Nr. 5 bis 10, Nr. 12 bis 24, Nr. 30 sowie Nr. 34 bis 38 der Anlagen A bis D beziehen sich auf Gesamtgehalte.
5.Ziffer 5 Den Emissionswerten der Parameter Nr. 15, 16, 20, 21, 22 oder 38 der Anlagen A bis D liegen folgende oder gleichwertige Analysenmethoden zugrunde. Für einen Parameter Nr. 15, 16, 20, 21, 22 oder 38 der Anlagen A bis D gilt eine Analysenmethode als gleichwertig, wenn ihre Bestimmungsgrenze unter dem Emissionswert liegt.
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2.Ziffer 2 Die Parameter Nr. 2, Nr. 5 bis 10, Nr. 12 bis 24, Nr. 26, 28, 30 und 31 sowie Nr. 34 bis 38 der Anlagen A bis D sind anhand einer mengenproportionalen nicht abgesetzten homogenisierten Tagesmischprobe zu bestimmen.
3.Ziffer 3 Die Parameter Nr. 1, 3, 4, 11, 25, 27, 29, 32 und 33 der Anlagen A bis D sind anhand von Stichproben zu bestimmen. Tägliche Häufigkeit und Intervalle der Stichprobennahmen sind in Abhängigkeit vom Abflußverhalten der Abwasserinhaltsstoffe (Eigenschaften) festzulegen; Konzentrationen und Frachten sind mengenproportional zu ermitteln.
4.Ziffer 4 Die Parameter Nr. 2 und 3, Nr. 5 bis 10, Nr. 12 bis 24, Nr. 30 sowie Nr. 34 bis 38 der Anlagen A bis D beziehen sich auf Gesamtgehalte.
5.Ziffer 5 Den Emissionswerten der Parameter Nr. 15, 16, 20, 21, 22 oder 38 der Anlagen A bis D liegen folgende oder gleichwertige Analysenmethoden zugrunde. Für einen Parameter Nr. 15, 16, 20, 21, 22 oder 38 der Anlagen A bis D gilt eine Analysenmethode als gleichwertig, wenn ihre Bestimmungsgrenze unter dem Emissionswert liegt.
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