Art. 1 § 11 BRZ GmbH Aufsichtsrat

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2003 bis 31.12.9999

Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus sechs Mitgliedern besteht. VierSechs Mitglieder des Aufsichtsrates werden vom Bundesminister für Finanzen bestellt. Die Entsendung von Mitgliedern der betrieblichen Arbeitnehmervertretung richtet sich nach § 110 Arbeitsverfassungsgesetz, zweiBGBl. Nr. 22/1974. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Sechs Mitglieder entsendet die betrieblichedes Aufsichtsrates werden vom Bundesminister für Finanzen bestellt. Die Entsendung von Mitgliedern der betrieblichen Arbeitnehmervertretung der Gesellschaftrichtet sich nach Paragraph 110, Arbeitsverfassungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1974,.

Stand vor dem 30.06.2003

In Kraft vom 01.01.2001 bis 30.06.2003

Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus sechs Mitgliedern besteht. VierSechs Mitglieder des Aufsichtsrates werden vom Bundesminister für Finanzen bestellt. Die Entsendung von Mitgliedern der betrieblichen Arbeitnehmervertretung richtet sich nach § 110 Arbeitsverfassungsgesetz, zweiBGBl. Nr. 22/1974. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Sechs Mitglieder entsendet die betrieblichedes Aufsichtsrates werden vom Bundesminister für Finanzen bestellt. Die Entsendung von Mitgliedern der betrieblichen Arbeitnehmervertretung der Gesellschaftrichtet sich nach Paragraph 110, Arbeitsverfassungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1974,.

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