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Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesrechenamtsgesetz, BGBl. Nr. 123/1978, soweit es ADV-Angelegenheiten aus dem Vollzugsbereich des Bundesrechenamtes regelt, außer Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesrechenamtsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 123 aus 1978,, soweit es ADV-Angelegenheiten aus dem Vollzugsbereich des Bundesrechenamtes regelt, außer Kraft.
Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesrechenamtsgesetz, BGBl. Nr. 123/1978, soweit es ADV-Angelegenheiten aus dem Vollzugsbereich des Bundesrechenamtes regelt, außer Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesrechenamtsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 123 aus 1978,, soweit es ADV-Angelegenheiten aus dem Vollzugsbereich des Bundesrechenamtes regelt, außer Kraft.