Art. 3 § 21 BRZ GmbH Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Bundesrechenzentrum GmbH

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1997 bis 31.12.9999

§ 21. Das Versicherungsaufsichtsgesetz, BGBl. Nr. 569/1978, wird wie folgt geändert:Paragraph 21, Das Versicherungsaufsichtsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 569 aus 1978,, wird wie folgt geändert:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1997 bis 31.12.9999

§ 21. Das Versicherungsaufsichtsgesetz, BGBl. Nr. 569/1978, wird wie folgt geändert:Paragraph 21, Das Versicherungsaufsichtsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 569 aus 1978,, wird wie folgt geändert:

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten