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§ 21. Das Versicherungsaufsichtsgesetz, BGBl. Nr. 569/1978, wird wie folgt geändert:Paragraph 21, Das Versicherungsaufsichtsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 569 aus 1978,, wird wie folgt geändert:
§ 21. Das Versicherungsaufsichtsgesetz, BGBl. Nr. 569/1978, wird wie folgt geändert:Paragraph 21, Das Versicherungsaufsichtsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 569 aus 1978,, wird wie folgt geändert: