Art. 3 § 25 BRZ GmbH

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.07.1997 bis 31.12.9999
Änderung des Heeresgebührengesetzes 1992

§ 25. Das Heeresgebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 422, wird wie folgt geändert:Paragraph 25, Das Heeresgebührengesetz 1992, Bundesgesetzblatt Nr. 422, wird wie folgt geändert:

(Anm.: es folgt die Novellierungsanordnung)Anmerkung, es folgt die Novellierungsanordnung)

Stand vor dem 24.07.1997

In Kraft vom 01.01.1997 bis 24.07.1997
Änderung des Heeresgebührengesetzes 1992

§ 25. Das Heeresgebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 422, wird wie folgt geändert:Paragraph 25, Das Heeresgebührengesetz 1992, Bundesgesetzblatt Nr. 422, wird wie folgt geändert:

(Anm.: es folgt die Novellierungsanordnung)Anmerkung, es folgt die Novellierungsanordnung)

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