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§ 25. Das Heeresgebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 422, wird wie folgt geändert:Paragraph 25, Das Heeresgebührengesetz 1992, Bundesgesetzblatt Nr. 422, wird wie folgt geändert:
(Anm.: es folgt die Novellierungsanordnung)Anmerkung, es folgt die Novellierungsanordnung)
§ 25. Das Heeresgebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 422, wird wie folgt geändert:Paragraph 25, Das Heeresgebührengesetz 1992, Bundesgesetzblatt Nr. 422, wird wie folgt geändert:
(Anm.: es folgt die Novellierungsanordnung)Anmerkung, es folgt die Novellierungsanordnung)