§ 1 StVZVO 1998 Anwendungsbereich

Straßenverkehrszeichenverordnung 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1998 bis 31.12.9999

Diese Verordnung findet auf alle Straßenverkehrszeichen Anwendung, die nach Maßgabe des § 32 StVO 1960 angebracht werden. Diese Verordnung findet auf alle Straßenverkehrszeichen Anwendung, die nach Maßgabe des Paragraph 32, StVO 1960 angebracht werden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1998 bis 31.12.9999

Diese Verordnung findet auf alle Straßenverkehrszeichen Anwendung, die nach Maßgabe des § 32 StVO 1960 angebracht werden. Diese Verordnung findet auf alle Straßenverkehrszeichen Anwendung, die nach Maßgabe des Paragraph 32, StVO 1960 angebracht werden.

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