§ 6 StVZVO 1998 Abmessungen

Straßenverkehrszeichenverordnung 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1998 bis 31.12.9999

Die Straßenverkehrszeichen sind nach den Maßangaben der in Anlage 3 angefügten Tabelle herzustellen. Abweichungen bis zu +/-3% der Maßangaben sind zulässig. Bei Hinweiszeichen sind dabei je nach Größe Eckabrundungen mit einem Radius bis zu 100 mm zulässig.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1998 bis 31.12.9999

Die Straßenverkehrszeichen sind nach den Maßangaben der in Anlage 3 angefügten Tabelle herzustellen. Abweichungen bis zu +/-3% der Maßangaben sind zulässig. Bei Hinweiszeichen sind dabei je nach Größe Eckabrundungen mit einem Radius bis zu 100 mm zulässig.

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