§ 8 StVZVO 1998 Schriftzeichen

Straßenverkehrszeichenverordnung 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.10.2013 bis 31.12.9999

Für Aufschriften auf Straßenverkehrszeichen sind Schriftzeichen nach der Anlage 8 zu verwenden. Eine geringe Vergrößerung oder Verkleinerung der Strichstärke, der Buchstabenbreite oder -höhe sowie des Buchstabenabstandes ist zulässig, sofern der optische Eindruck des Schriftbildes oder die Lesbarkeit dies erfordern.

Stand vor dem 03.10.2013

In Kraft vom 01.08.1998 bis 03.10.2013

Für Aufschriften auf Straßenverkehrszeichen sind Schriftzeichen nach der Anlage 8 zu verwenden. Eine geringe Vergrößerung oder Verkleinerung der Strichstärke, der Buchstabenbreite oder -höhe sowie des Buchstabenabstandes ist zulässig, sofern der optische Eindruck des Schriftbildes oder die Lesbarkeit dies erfordern.

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