§ 10 1. WaffV Außerkrafttreten

1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.06.1997 bis 31.12.9999

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 29. Mai 1981, mit der die Einfuhr und die entgeltliche Überlassung bestimmter Munitionsarten verboten werden, BGBl. Nr. 275/1981, außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 29. Mai 1981, mit der die Einfuhr und die entgeltliche Überlassung bestimmter Munitionsarten verboten werden, Bundesgesetzblatt Nr. 275 aus 1981,, außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.06.1997 bis 31.12.9999

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 29. Mai 1981, mit der die Einfuhr und die entgeltliche Überlassung bestimmter Munitionsarten verboten werden, BGBl. Nr. 275/1981, außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 29. Mai 1981, mit der die Einfuhr und die entgeltliche Überlassung bestimmter Munitionsarten verboten werden, Bundesgesetzblatt Nr. 275 aus 1981,, außer Kraft.

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