Anl. 2 AEV Gerberei (weggefallen)

Begrenzung von Abwasseremissionen aus Gerbereien, Lederfabriken und Pelzzurichtereien

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.05.2019 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsDie Parameter Fischtoxizität GF, Aluminium, Arsen, Chrom-Gesamt, Eisen, Ammonium, Gesamter geb. Stickstoff TNb, Phosphor-Gesamt, Sulfat, TOC, CSB, BSB5, AOX, Schwerflüchtige lipophile Stoffe und Kohlenwasserstoff-Index sind an Hand mengenproportionaler nicht abgesetzter homogenisierter Tagesmischproben zu bestimmen. Bei diskontinuierlicher Entleerung eines Stapelbehälters gilt die Stichprobe als mengenproportionale Probenahme für das entleerte Abwasservolumen.
  2. 2.Ziffer 2Die Parameter Temperatur, Absetzbare Stoffe, pH-Wert, Chrom-VI und Sulfid sind an Hand von Stichproben zu bestimmen. Tägliche Häufigkeit und Intervalle der Stichprobenahmen sind in Abhängigkeit vom Abflussverhalten der Abwasserinhaltsstoffe (Eigenschaften) festzulegen; Konzentrationen und Frachten sind mengenproportional zu ermitteln.
  3. 3.Ziffer 3Die Parameter Fischtoxizität, Absetzbare Stoffe, Aluminium, Arsen, Chrom-Gesamt, Eisen, Gesamter geb. Stickstoff TNb, Phosphor-Gesamt, TOC, CSB, BSB5, AOX, Schwerflüchtige lipophile Stoffe und Kohlenwasserstoff-Index beziehen sich auf Gesamtgehalte.
  4. 4.Ziffer 4Der Emissionsbegrenzung des Parameters Gesamter geb. Stickstoff TNb liegt folgende oder gleichwertige Analysenmethode zugrunde. Für den Parameter Gesamter geb. Stickstoff TNb gilt eine Analysenmethode als gleichwertig, wenn ihre Bestimmungsgrenze nicht größer ist als 0,5 mg/l (ber. als N).

Parameter

Analysenmethode

Gesamter gebundener Stickstoff TNb

DIN 38409-H27, Juli 1992

Kohlenwasserstoff-Index

ÖNORM EN ISO 9377-2:2001 06 01

Oberflächenspannung

Plattenmethode, ÖNORM EN 14370, 1. November 2004 in Verbindung mit dem ÖWAV-Arbeitsbehelf 38, Januar 2012

Anl. 2 AEV Gerberei seit 23.05.2019 weggefallen.

Stand vor dem 23.05.2019

In Kraft vom 04.12.2014 bis 23.05.2019
  1. 1.Ziffer einsDie Parameter Fischtoxizität GF, Aluminium, Arsen, Chrom-Gesamt, Eisen, Ammonium, Gesamter geb. Stickstoff TNb, Phosphor-Gesamt, Sulfat, TOC, CSB, BSB5, AOX, Schwerflüchtige lipophile Stoffe und Kohlenwasserstoff-Index sind an Hand mengenproportionaler nicht abgesetzter homogenisierter Tagesmischproben zu bestimmen. Bei diskontinuierlicher Entleerung eines Stapelbehälters gilt die Stichprobe als mengenproportionale Probenahme für das entleerte Abwasservolumen.
  2. 2.Ziffer 2Die Parameter Temperatur, Absetzbare Stoffe, pH-Wert, Chrom-VI und Sulfid sind an Hand von Stichproben zu bestimmen. Tägliche Häufigkeit und Intervalle der Stichprobenahmen sind in Abhängigkeit vom Abflussverhalten der Abwasserinhaltsstoffe (Eigenschaften) festzulegen; Konzentrationen und Frachten sind mengenproportional zu ermitteln.
  3. 3.Ziffer 3Die Parameter Fischtoxizität, Absetzbare Stoffe, Aluminium, Arsen, Chrom-Gesamt, Eisen, Gesamter geb. Stickstoff TNb, Phosphor-Gesamt, TOC, CSB, BSB5, AOX, Schwerflüchtige lipophile Stoffe und Kohlenwasserstoff-Index beziehen sich auf Gesamtgehalte.
  4. 4.Ziffer 4Der Emissionsbegrenzung des Parameters Gesamter geb. Stickstoff TNb liegt folgende oder gleichwertige Analysenmethode zugrunde. Für den Parameter Gesamter geb. Stickstoff TNb gilt eine Analysenmethode als gleichwertig, wenn ihre Bestimmungsgrenze nicht größer ist als 0,5 mg/l (ber. als N).

Parameter

Analysenmethode

Gesamter gebundener Stickstoff TNb

DIN 38409-H27, Juli 1992

Kohlenwasserstoff-Index

ÖNORM EN ISO 9377-2:2001 06 01

Oberflächenspannung

Plattenmethode, ÖNORM EN 14370, 1. November 2004 in Verbindung mit dem ÖWAV-Arbeitsbehelf 38, Januar 2012

Anl. 2 AEV Gerberei seit 23.05.2019 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten