Anl. 3 BZP-VO

Berufszugangsverordnung Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.01.2001 bis 31.12.9999
Anlage 3

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  1. 1.Ziffer einsErgänzender Prüfungsstoff für den Nachweis der fachlichen
Eignung für das mit Personenkraftwagen betriebene Mietwagen- und das Taxi-Gewerbe sowie für das mit Omnibussen ausgeübte Gästewagen-Gewerbe für Inhaber eines Nachweises der fachlichen Eignung zum Personenkraftverkehrsunternehmer:
  1. a)Litera aKalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Tarife (schriftlich),
  2. b)Litera bdie Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmers (Art und Grenzen),
  3. c)Litera cArbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechts, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge,
  4. d)Litera dBeförderungstarife und -bedingungen,
  5. e)Litera egewerberechtliche Vorschriften einschließlich der BO 1994 und der jeweiligen Landesbetriebsordnung,
  6. f)Litera fOrganisation von Verkehrsdiensten,
  7. g)Litera gRechtsvorschriften über den grenzüberschreitenden Personenverkehr,
  8. h)Litera hWahl der Fahrzeuge, Genehmigung und Zulassung,
  9. i)Litera iNormen für die Instandhaltung der Fahrzeuge,
  10. j)Litera jFunk- und Fernmeldewesen.
  1. 2.Ziffer 2Ergänzender Prüfungsstoff für den Nachweis der fachlichen
Eignung für den Personenkraftverkehr für Inhaber eines Befähigungsnachweises für das mit Personenkraftwagen betriebene Mietwagen- und das Taxi-Gewerbe sowie für das mit Omnibussen ausgeübte Gästewagen-Gewerbe:
  1. a)Litera aKalkulation (schriftlich),
  2. b)Litera bBeförderungsverträge, insbesondere die Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmers (Art und Grenzen), Organisation des Verkehrsunternehmens,
  3. c)Litera cArbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechts, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge sowie der einschlägigen EU-Vorschriften,
  4. d)Litera dKalkulation,
  5. e)Litera eBeförderungstarife, -preise und -bedingungen,
  6. f)Litera fVersicherungen,
  7. g)Litera gReisebüros,
  8. h)Litera hOrganisation von Verkehrsdiensten und Aufstellung von Beförderungsplänen,
  9. i)Litera igewerberechtliche Vorschriften betreffend den Gelegenheitsverkehr,
  10. j)Litera jRechtsvorschriften für den Kraftfahrlinienverkehr,
  11. k)Litera kBestimmungen, die auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften, gemeinschaftlicher Regeln und internationaler Übereinkommen für den Personenverkehr zwischen den Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie zwischen diesen und Drittländern gelten,
  12. l)Litera lPraxis und Formalitäten beim Grenzübergang, Beförderungspapiere,
  13. m)Litera mWahl der Fahrzeuge,
  14. n)Litera nGenehmigung und Zulassung,
  15. o)Litera oNormen für die Instandhaltung der Fahrzeuge,
  16. p)Litera pPflichten des Zulassungsbesitzers bzw. Fahrzeuglenkers nach dem Kraftfahrrecht (KFG 1967) und dem Straßenpolizeirecht (StVO 1960),
  17. q)Litera qwichtigste kraftfahrrechtliche und straßenpolizeiliche Vorschriften ausländischer Staaten, soweit sie von österreichischen abweichen,
  18. r)Litera rVerkehrsgeographie.

Stand vor dem 18.01.2001

In Kraft vom 01.12.1994 bis 18.01.2001
Anlage 3

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  1. 1.Ziffer einsErgänzender Prüfungsstoff für den Nachweis der fachlichen
Eignung für das mit Personenkraftwagen betriebene Mietwagen- und das Taxi-Gewerbe sowie für das mit Omnibussen ausgeübte Gästewagen-Gewerbe für Inhaber eines Nachweises der fachlichen Eignung zum Personenkraftverkehrsunternehmer:
  1. a)Litera aKalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Tarife (schriftlich),
  2. b)Litera bdie Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmers (Art und Grenzen),
  3. c)Litera cArbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechts, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge,
  4. d)Litera dBeförderungstarife und -bedingungen,
  5. e)Litera egewerberechtliche Vorschriften einschließlich der BO 1994 und der jeweiligen Landesbetriebsordnung,
  6. f)Litera fOrganisation von Verkehrsdiensten,
  7. g)Litera gRechtsvorschriften über den grenzüberschreitenden Personenverkehr,
  8. h)Litera hWahl der Fahrzeuge, Genehmigung und Zulassung,
  9. i)Litera iNormen für die Instandhaltung der Fahrzeuge,
  10. j)Litera jFunk- und Fernmeldewesen.
  1. 2.Ziffer 2Ergänzender Prüfungsstoff für den Nachweis der fachlichen
Eignung für den Personenkraftverkehr für Inhaber eines Befähigungsnachweises für das mit Personenkraftwagen betriebene Mietwagen- und das Taxi-Gewerbe sowie für das mit Omnibussen ausgeübte Gästewagen-Gewerbe:
  1. a)Litera aKalkulation (schriftlich),
  2. b)Litera bBeförderungsverträge, insbesondere die Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmers (Art und Grenzen), Organisation des Verkehrsunternehmens,
  3. c)Litera cArbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechts, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge sowie der einschlägigen EU-Vorschriften,
  4. d)Litera dKalkulation,
  5. e)Litera eBeförderungstarife, -preise und -bedingungen,
  6. f)Litera fVersicherungen,
  7. g)Litera gReisebüros,
  8. h)Litera hOrganisation von Verkehrsdiensten und Aufstellung von Beförderungsplänen,
  9. i)Litera igewerberechtliche Vorschriften betreffend den Gelegenheitsverkehr,
  10. j)Litera jRechtsvorschriften für den Kraftfahrlinienverkehr,
  11. k)Litera kBestimmungen, die auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften, gemeinschaftlicher Regeln und internationaler Übereinkommen für den Personenverkehr zwischen den Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie zwischen diesen und Drittländern gelten,
  12. l)Litera lPraxis und Formalitäten beim Grenzübergang, Beförderungspapiere,
  13. m)Litera mWahl der Fahrzeuge,
  14. n)Litera nGenehmigung und Zulassung,
  15. o)Litera oNormen für die Instandhaltung der Fahrzeuge,
  16. p)Litera pPflichten des Zulassungsbesitzers bzw. Fahrzeuglenkers nach dem Kraftfahrrecht (KFG 1967) und dem Straßenpolizeirecht (StVO 1960),
  17. q)Litera qwichtigste kraftfahrrechtliche und straßenpolizeiliche Vorschriften ausländischer Staaten, soweit sie von österreichischen abweichen,
  18. r)Litera rVerkehrsgeographie.

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