Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 5 BB-GmbH-Gesetz seit 21.06.2006 weggefallen. (1) Die Gesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 3 BVergG 1997.Paragraph 5, (1) Die Gesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Paragraph 11, Absatz eins, Ziffer 3, BVergG 1997.
§ 5 BB-GmbH-Gesetz seit 21.06.2006 weggefallen. (1) Die Gesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 3 BVergG 1997.Paragraph 5, (1) Die Gesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Paragraph 11, Absatz eins, Ziffer 3, BVergG 1997.